Die Bedingungen für eine Verlängerung seien nicht gegeben. Damals sei "ausdrücklich festgehalten worden, wenn bis Juni (2016) die Westbalkan-Route geschlossen ist, gibt es keinen Grund für einen Einspruch. Das hätte man viel früher überlegen müssen. Man muss das Erbe tragen, wie auch immer es ist".
"Wir beginnen den Prozess"
Angesprochen darauf, ob die nun von ihm gegenüber Italien zugesagten 50 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine Ausnahme seien oder bis September Österreich seine Quote im Rahmen der Relocation erfüllt, sagte Sobotka: "Wir beginnen den Prozess. Wir haben mit dem italienischen Innenminister und mit EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos, von dem ich mehrmals aufgefordert worden bin, geredet." Auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sei vom Europäischen Rat dreimal aufgefordert worden, mit dem Prozess zu beginnen. "Auf der einen Seite fordert er mich auf, den Prozess zu starten, auf der anderen Seite möchte er Ausnahmen erwirken. Das wird nicht möglich sein."
Insgesamt ortet Sobotka eine "ungeheure Scheinheiligkeit" in der österreichischen Debatte. Es seien jedenfalls Beschlüsse einzuhalten. "Dass der Innenminister den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlässt, ist für mich undenkbar. Am 11. März ist unser Aufschub so quasi ausgelaufen, daher ist es zu vollziehen. Das weiß jeder. Das ist bekannt. Ich wundere mich auch, dass mit mir persönlich kein Wort gesprochen wurde und warum ich das über die Medien erfahren muss".
Sobotka gegen Umverteilung
Sobotka bekräftigte mehrmals, dass er den Prozess der Relocation für falsch halte, "solange die EU-Außengrenze nicht sicher ist. Das ist eine andere Sache. Aber ein Rechtsstand ist zu erfüllen. Es gibt auch keine Diskussion in anderen EU-Staaten. Wir können nicht mit dem Finger auf jemand anderen zeigen, der das nicht erfüllt und selber Recht brechen."
(APA)
(Quelle: salzburg24)