Im Grazer Straflandesgericht ist der Prozess gegen Alen R. fortgesetzt worden. Ihm wird zur Last gelegt, im Juni 2015 bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und rund 50 zum Teil schwer verletzt zu haben. Der Zuschauerandrang war am siebenten Verhandlungstag wieder groß. Erwartet wurden die Ausführungen von zwei Psychiatern und einer Psychologin.
Höheres Polizeiaufgebot
Bereits kurz vor 8 Uhr waren alle Eintrittskarten für Zuschauer vergeben, auch das Polizeiaufgebot war deutlich größer als an den vorigen Verhandlungstagen. Nachdem am Dienstag die letzten Zeugen gehört worden waren, wurden nun die Ausführungen der psychiatrischen Gutachter und der psychologischen Sachverständigen mit Spannung erwartet. Die Experten sind sich nicht einig, ob Alen R. für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden kann oder nicht. Bereits am Tag nach der Amokfahrt hatte Psychiater Peter Hofmann den Betroffenen untersucht, später dann noch einige Male. Er kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass R. an "paranoider Schizophrenie" leide und daher nicht zurechnungsfähig sei.
Geschworene entscheiden
Manfred Walzl, ein Grazer Psychiater, wurde ebenfalls beauftragt, den 27-Jährigen zu untersuchen. Er kam, anders als sein Kollege, zu dem Schluss, R. sei zurechnungsfähig. Also wurde als "Obergutachter" der deutsche Experte Jürgen Müller hinzugezogen, der sich Hofmanns Meinung anschloss. Ausschlaggebend ist aber nicht die Ansicht der Ärzte, sondern ausschließlich die der Geschworenen. Sie entscheiden - unabhängig von den Gutachten - ob sie Alen R. für dispositions- und diskretionsfähig halten. Hofmann hat sein Gutachten bereits am Dienstag erläutert, nun folgen die restlichen Sachverständigen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)