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Rechnungshof kritisiert Gesundheitsministeriumsförderungen

Veröffentlicht: 31. August 2016 12:48 Uhr
Der Rechnungshof kritisiert die Förderungen des Gesundheitsministeriums. "Eine einheitliche, schriftlich dokumentierte Förderstrategie sowie daraus abgeleitete Wirkungsziele und Indikatoren für deren Umsetzung fehlten", bemängeln die Prüfer in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.

Der Rechnungshof überprüfte die Förderungen von 2010 bis 2014 unter dem damaligen Ressortchef Alois Stöger (SPÖ) vor allem in den Bereichen Gesundheitsförderung, AIDS-Hilfe, Suchtprävention und Tierschutz. Vergeben hat das Ministerium jährlich Förderungen zwischen 7,5 und 9,7 Mio. Euro - insgesamt 42,1 Mio. Euro in den fünf Jahren.

"Ein alle Förderschwerpunkte umfassendes Strategiekonzept mit Maßnahmen und Indikatoren, die zur Beurteilung der kurz-, mittel- oder langfristigen Zielerreichung aller Förderungen herangezogen werden könnten, lag schriftlich nicht vor", kritisiert das Prüforgan. "Wirkungsziele und Indikatoren zur Messung des Erfolges waren nicht schriftlich dokumentiert. Das BMGF gewährte somit - bspw. im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention - Förderungen ohne eindeutig definierte Zielvorgaben."

Die Förderungen erfolgten in der Regel auf Basis der allgemeinen Richtlinien, weil Sonderrichtlinie für wesentliche Bereiche noch ausständig waren. "Abstimmungen mit anderen Gebietskörperschaften bzw. Förderstellen waren nicht nachvollziehbar dokumentiert", kritisieren die Prüfer.

Sie anerkennen zwar, dass die vom Ministerium festgelegten Förderschwerpunkte von den Fördernehmer eingehalten worden seien. Allerdings seien Evaluierungen über den Nutzen der gewährten Förderungen nur ansatzweise in den Bereichen AIDS-Hilfe und Suchtprävention vorgelegen. "Mangels konkreter Förderziele und messbarere Indikatoren beschränkten sich die Evaluierungen auf Vorjahresvergleiche und statistische Auswertungen."

Das Gesundheitsministerium habe zwar im überprüften Zeitraum rund 145.000 Euro an nicht verbrauchten Förderungen zurück gefordert. Aber: "Entgegen den Bestimmungen der Rahmenrichtlinien verrechnete es keine Zinsen."

(Quelle: salzburg24)

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