Ab 2020

Rechte von Bahnpassagieren gestärkt

Veröffentlicht: 15. November 2018 17:10 Uhr
Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag für bessere Fahrgastrechte im Bahnverkehr ausgesprochen. "Wir stärken die Rechte von Eisenbahnpassagieren und machen die Bahn damit attraktiver", freute sich Claudia Schmidt (ÖVP). "Fahrgäste müssen umfassend informiert werden - kommt es zu Verspätungen oder Umleitungen, muss die Bahn das rechtzeitig mitteilen", sagte Karoline Graswander-Hainz (SPÖ).

"Konkret werden Entschädigungen fällig, wenn der Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist", erläuterte Schmidt. Von 60 bis 90 Minuten müssten 50 Prozent des Fahrkartenpreises retourniert werden, von 90 bis 120 Minuten 75 Prozent und ab zwei Stunden der gesamte Fahrpreis. Auch werde es ein einheitliches EU-Formular in der jeweiligen Landessprache und in Englisch geben, mit dem der verspätete Bahnkunde sechs Monate lang seinen Anspruch auf die Entschädigung erheben könnte.

Anreize zum Bahnfahren schaffen

"Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist die Abstimmung ein großer Erfolg, denn eine Mehrheit der Abgeordneten hat auch die Möglichkeit für Entschädigungen bei Wetterereignissen unterstützt", erklärte Graswander-Hainz. Es könne nicht sein, dass die Transportunternehmen in Fällen von höherer Gewalt das ganze Risiko auf die Passagiere abwälzen. Alleine aus Klimaschutzgründen müssten endlich Anreize geschaffen werden, damit in Zukunft mehr Menschen mit der Bahn reisen und nicht weniger, betonte Graswander-Hainz.

EU: Neue Rechte ab 2020

Nach dem Votum im Plenum des Europaparlaments müssen die neuen Passagierrechte für den Eisenbahnverkehr noch in Verhandlungen mit den EU-Staaten bestätigt werden. Die neuen Passagierrechte sollen ab 2020 gelten.

(APA)

(Quelle: apa)

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