"I'm f***ed"

Robbie Williams muss Konzert nach drei Songs abbrechen

Veröffentlicht: 21. Juni 2023 11:25 Uhr
Die Fans im niederländischen Landgraaf waren geschockt, als Popstar Robbie Williams sein Konzert nach nur drei Songs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Seine Long-Covid-Erkrankung machte dem 49-Jährigen zu schaffen.
SALZBURG24 (OK)

Nach nur drei Songs ging Robbie Williams bei seinem Konzert im niederländischen Landgraaf die Puste aus. Der Popstar verabschiedete sich mit den Worten „I’m f***ed“ und verließ die Bühne, berichtet die lokale Tageszeitung „AD“.

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Popstar auf Europa-Tour

Schon seit Jänner tourt Robbie Williams durch Europa und sorgt mit seinen Shows für ausverkaufte Hallen. Der Ex-Take-That-Sänger feiert sein 25-jähriges Jubiläum als Solokünstler. Mit dem Coronavirus hätte er sich laut Medienberichten sogar zweimal angesteckt.

Was tun, wenn Konzert entfällt?

Welche Rechte hat man als Fan, wenn ein Konzert verschoben, abgebrochen oder gar abgesagt werden muss?

Abbruch der Veranstaltung

Wird ein Konzert abgebrochen, richtet sich die Höhe der Rück­zahlung in der Regel danach, wie viel Leistung bereits erbracht worden ist. Manche Veranstalter zahlen zum Beispiel nichts zurück, wenn der Abbruch erst nach 60 Minuten erfolgt. Manche versprechen eine aliquote Rückzahlung. „Aliquote Rückzahlungen führen erfahrungsgemäß häufig zu Streit über die Angemessenheit des Betrags“, informiert Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in einer Aussendung. „Wenn beispielsweise ein dreitägiges Festival, wie etwa das FM4-Frequency oder Lido Sounds, nach bereits einem Tag abgebrochen wird, man aber ein Ticket für drei Tage bezahlt hat, dann sollten zumindest zwei Drit­tel des Ticketpreises erstattet werden.“

Veranstaltung wird im Vorhinein abgesagt

„Wird eine Veranstaltung im Vorhinein abgesagt, erhält man das Geld für das Ticket retour. Dies erfolgt unabhängig von den Gründen für die Absage, denn die Leistung, für die gezahlt wurde, kann nicht erbracht werden“, so Schranz. „Oft geben die Veranstalter selbst bekannt, was Betroffene tun müssen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden. Ausnahmen gab und gibt es, wenn eine Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde und diese bis zum Ende der 1. Jahreshälfte 2022 hätte stattfinden sollen.“

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(Quelle: salzburg24)

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