In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden. Das kam 2014 in 197 Fällen vor, so das AMS am Freitag in einer Aussendung.
"Wie auch immer wieder in der Vergangenheit beobachtet, sinken bei schwacher Konjunktur auch die Sanktionen. Durch das höhere Arbeitskräfteangebot gab es 2014 für die Betriebe mehr gut geeignete und auch motivierte Bewerberinnen und Bewerber. Dadurch gab es weniger Rückmeldungen, die Anhaltspunkte für etwaige Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben hätten", so AMS-Chef Johannes Kopf.
56 Prozent der Sanktionen wurden 2014 wegen Versäumnis eines Kontrolltermins verhängt. 30 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Bei Selbstkündigung erhalten die Betroffenen die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Hier gab es einen Rückgang von 7,5 Prozent.
(Quelle: salzburg24)