Veröffentlicht: 26. Jänner 2018 14:54 Uhr
Walnussbäume dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt im Herbst tatsächlich ihre Nüsse abwerfen. Der jährliche Fruchtfall sei auf "eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen" und müsse hingenommen werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war.
Die Frau wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.
Ganzheitlicher Schutz vor Nüssen "unzumutbar"
"Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen", heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert.
(APA/dpa)
(Quelle: salzburg24)