Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe. Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene ungarische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen.
Ungarns Umgang mit Flüchtlingen
Dabei ging es unter anderem um den Umgang mit Flüchtlingen in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Die EU-Kommission bemängelte, dass Ungarn über ein Jahr später noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Die Behörde erhob daher Klage und beantragte finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrags und eines täglichen Zwangsgelds.
Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarn schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems gekippt.
(Quelle: apa)