Oberösterreichs Statutarstädte sind durchaus gespalten zum Alkoholverbot an Bahnhöfen. Während in Wels am Busbahnhof und am Bahnhofsvorplatz seit fünf Jahren Alkohol tabu ist, wollen in Linz nur FPÖ und ÖVP eine derartige Regelung erwirken. In Steyr gibt es keine diesbezügliche ortspolizeiliche Verordnung.
Wels: Bahnhofs-Alkoholverbot seit 2013
In Wels herrscht seit dem Frühjahr 2013 Alkoholverbot am Busbahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz. "Wir haben damit nur gute Erfahrungen gemacht", sagte Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ) auf APA-Anfrage. Übermäßiger Alkoholkonsum, Raufereien, Verunreinigungen, erhöhte Polizeieinsätze und Menschen, die sich von all dem belästigt fühlten, hätten die Stadt zu der Verordnung bewegt. "Es ist seither viel besser geworden", resümierte Kroiß.
In Linz wird ein Alkoholverbot am Bahnhofsvorplatz von der FPÖ und ÖVP gefordert, das Anliegen konnte aber noch nicht in der Stadtpolitik überzeugen. Eine erste Alkoholverbotszone in der Stadt soll demnächst im als Drogen-Hot-Spot in Verruf geratenen Hessenpark eingerichtet werden.
"Positive Erfahrungen" in Innsbruck
In Innsbruck hat man "positive Erfahrungen" mit der Alkoholverbotszone am Bahnhof sowie in anderen Bereichen gemacht. Dies sagte der Leiter des städtischen Sicherheitsamtes, Elmar Rizzoli, der APA. Das Alkoholverbot am Südtirolerplatz einschließlich des Bahnhofsvorplatzes gilt bereits seit dem Jahr 2008, im vergangenen Jahr kamen weite Teile der Innen- bzw. Altstadt sowie der Rapoldipark hinzu.
Im Jahr 2017 erließen die ÖBB zudem im Gebäudeinneren des Innsbrucker Bahnhofes ein Verbot des Konsums alkoholischer Getränke. Im und rund um den Bahnhof habe man es vor allem mit einer Gruppe von Alkohol trinkenden Personen zu tun gehabt, die die Bürger "angepöbelt und belästigt" hätten, sagte Rizzoli. Diese Gruppe habe damals eine "unakzeptable Größe" erreicht, nun hätte sie sich auf "akzeptable Größen aufgesplittert". Denn klarerweise könne nicht gänzlich verhindert werden, dass einige dieser Leute in andere Stadtteile ausweichen. Die Situation am Bahnhof habe sich jedoch wesentlich verbessert. Dasselbe gelte in noch größerem Ausmaß für den nördlichen Bereich der Innsbrucker Prachtstraße, der Maria-Theresien-Straße.
Insgesamt habe es im vergangenen Jahr 700 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot gegeben, erläuterte der Chef der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Dies klinge zwar viel, über ein Drittel betreffe aber den Rapoldipark. Dort habe man es zu Beginn auch mit Aufklärung versucht, was nicht annähernd dieselbe Wirkung wie Strafen gehabt habe. Letztlich werde man den Verstößen nur mit Strafen wirkungsvoll Herr, meinte Rizzoli.
Die erste Alkoholverbotszone in Tirols Landeshauptstadt war übrigens bereits Ende der 1990er-Jahre am Haydnplatz eingeführt worden. Vor allem das Alkoholverbot in Alt- und Innenstadt bzw. in Teilen der Maria-Theresien-Straße hatte in der Vergangenheit auch für kontroverse politische Debatten gesorgt. Vor allem die Grünen sprachen sich gegen eine reine "Verbotspolitik" aus. Auch im heurigen Gemeinderatswahlkampf waren und sind "ordnungspolitische Maßnahmen" wie Alkohol-und Nächtigungsverbot Thema.
Dornbirn: Alkoholverbot hat sich "grundsätzlich bewährt"
Am Bahnhof in Vorarlbergs größter Stadt Dornbirn ist eine erste Alkoholverordnung bereits 2003 eingeführt worden. Nachdem der räumliche Geltungsbereich 2013 und 2016 vergrößert worden war, setzte die Stadt im April abermals eine Ausweitung und auch eine inhaltliche Verschärfung durch: War bisher nur der Konsum von Alkohol verboten, so ist es nun auch die Mitnahme in geöffneten Behältern.
Die 49.000 Einwohner-Stadt hat mit dem Alkoholverbot für den Bahnhofsbereich gute Erfahrungen gemacht: "Es hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt, mit der Anpassung wird es nun noch wirksamer", sagte Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP). Das sei notwendig für ein sicheres, sauberes und möglichst angenehmes Bahnhofsumfeld. Laut ÖBB hat das Verbot in Dornbirn positive Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit und das persönliche Sicherheitsgefühl der Kunden. An Wochentagen wird der Bahnhof von rund 26.500 Personen frequentiert.
Eine abermalige Anpassung des Verbotsbereichs wurde nach Angaben der Stadt aufgrund von zunehmenden Ordnungsstörungen an der Rückseite des Bahnhofs notwendig. Es habe in den vergangenen Monaten zunehmend Beschwerden über Vermüllung, Lärm und auch die Belästigung von Passanten und Radfahrern gegeben. Dass nun auch schon die Mitnahme von Alkohol verboten ist, sei eine Erleichterung für den Vollzug der Verordnung. Eine Anzeige habe bisher nämlich nur erfolgen können, wenn jemand auf frischer Tat beim Alkoholkonsum ertappt wurde. Nun ist dafür auch ausreichend, wenn jemand beispielsweise eine geöffnete Bierdose in der Hand hält. Erste Schwerpunktkontrollen nach der Verschärfung wurden bereits durchgeführt.
Klagenfurt: Alkoholverbot muss erst evaluiert werden
In Klagenfurt wird aktuell ein Alkoholverbot getestet. Von April bis Oktober gilt das Verbot am Heiligengeistplatz, wo sich der innerstädtische Busbahnhof befindet, sowie am Lendhafen. Die Stadtpolitik sah Handlungsbedarf, weil dort Passanten und Anrainer über Belästigungen durch alkoholisierte Personen klagten. Ausgenommen vom Alkoholverbot sind Gastronomie und Veranstaltungen.
Wie Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) auf APA-Anfrage sagte, wurden bisher 130 Kontrollgänge durchgeführt. Zu Beginn der Testphase gab es noch einige Anzeigen, die Zahl sei nun aber rückläufig. Eine "Verlagerung" der Personen - wobei es sich laut Stadt nicht um Obdachlose handelt - sei nicht zu beobachten. Die Erkenntnisse der Kontrollgänge des Klagenfurter Ordnungsamtes, der Polizei, der Sozialarbeiter und der Streetworker sollen in eine Evaluierung einfließen. Ein erstes Evaluierungsergebnis wird für Ende Juni erwartet.
"Das Alkoholverbot stellt nur einen Teil der Initiativen dar, die zur Beruhigung des Heiligengeistplatzes und des Lendhafens führen sollen", betonte Mathiaschitz. Im Bereich des Lendhafens etwa werde ein neues Lichtsystem errichtet, das die Situation weiter entschärfen soll.
Graz: Alkoholverbot in Innenstadt führt zu Verlagerung
Graz zählt zu den Vorreitern in Sachen Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bereits 2007 hat die Stadt beschlossen, dass am Hauptplatz keiner mehr konsumiert werden darf. Damit waren zwar die Bierdosen rund um die Erzherzog Johann-Statue verschwunden, aber die Szene verlagerte sich. Seit 2012 gilt das Verbot daher in großen Teilen der Innenstadt - ebenso wie im Univiertel.
Bereits 2003 und 2004 hatte die Grazer Volkspartei Anläufe gestartet und wollte vor allem rund um den Brunnen am Hauptplatz, auf dessen Mitte eine Statue des "steirischen Prinzen" steht, ein Alkoholverbot erwirken. Der Grund waren damals randalierende Betrunkene und Punks, die immer wieder für Ärger sorgten. Mangels ausreichend Zustimmung im Gemeinderat war Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) sogar selbst zur Tat geschritten und hatte einen Kordon aus Kirschlorbeer-Büschen rund um das Erzherzog Johann-Denkmal aufstellen lassen.
Stadtwache für Alkoholkontrolle ins Leben gerufen
Mit einem neuen Landessicherheitsgesetz waren die Verbote schließlich ohne rechtliche Einwände möglich und das Aus für den Alkohol am Hauptplatz kam schließlich 2007. Ausgenommen waren und sind nach wie vor behördliche Veranstaltungen sowie Gastgärten oder die traditionellen Standln vor dem Rathaus. Für die Kontrolle wurde damals die "Stadtwache" ins Leben gerufen, die heute als Ordnungswache ihre Runden zieht und die Verbote kontrolliert.
Neben dem Alkoholverbot am Hauptplatz wurde 2009 auch eines im Univiertel verhängt. Dort hatten Gäste regelmäßig auch vor den Lokalen für Ärger gesorgt. Daher wurden Bier, Wein und Co. von Teilen der öffentlichen Verkehrsflächen der Glacisstraße, der Elisabethstraße, der Merangasse, der Beethovenstraße und anderer Straßen des beliebten Ausgehviertels verbannt. In der Mondscheingasse nahe dem Jakominiplatz gab es ähnliche Probleme vor einer Diskothek, weshalb auch dort ein von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr begrenztes Verbot verordnet wurde.
Am Hauptplatz war mit dem Alkoholverbot aber kein Durchbruch mit der Vergrämung der Trinker erzielt worden. Sie siedelten einfach einige Meter weiter - zum Beispiel zum sogenannten Billa-Eck. Darum wurde die Verbots-Zone 2012 auf große Teile der Innenstadt ausgeweitet. Die mit dem Verbot belegten Straßenzüge reichen seither vom Mursteg im Nordwesten über die Kaiserfeldgasse im Süden bis zur Burggasse im Osten der Innenstadt. Dies umfasst damit auch mehrere Plätze wie etwa den Bereich rund um den Brunnen am Eisernen Tor.
Graz bestraft mit bis zu 2.200 Euro
Wer sich dennoch seinen "Hopfen-Saft" aus der Dose in der Verbotszone genehmigt, muss mit Strafen von bis zu 2.200 Euro rechnen. Seit April 2014 wurden laut Wolfgang Hübel vom städtischen Sicherheitsmanagement 80 Anzeigen deswegen erstattet. Ferner wurden 276 Ordnungsstrafen verhängt und 1.431 Ermahnungen erteilt - "Tendenz sinkend".
Hübel zufolge haben die Verbote Wirkung gezeigt: "Früher gab es am Hauptplatz eine Szene mit Raufereien, Alkoholexzessen und Belästigung von Touristen. Es war eine gute Entscheidung damals, ein Verbot zu verhängen. Seither gibt es keine oder nur noch ganz selten Exzesse." Der Stadt sei bewusst, dass die Verbote "kein Allheilmittel" sind, aber sie seien wirksam. Aktuell habe man ein neues "Sorgenkind", nämlich den Brunnen im Stadtpark, wo sich Teile der Szene hinverlagert hätten. "Die anderen Park-Besucher machen sich Sorgen wegen alkoholisierter Leute mit teils großen Hunden", schilderte Hübel.
Das Alkoholverbot oder auch das Gebot, in öffentlichen Verkehrsmitteln das lautstarke Telefonieren zu unterlassen, brachte Bürgermeister Nagl übrigens nicht nur einmal Kritik der Opposition ein. Die NEOS sprachen im Wahlkampf für die Gemeinderatswahl 2017 gar von der "Verbotsstadt" Graz.
Eisenstadt: Alkoholverbot trägt laut Bürgermeister Früchte
In Eisenstadt gilt seit Mai 2016 ein Alkoholverbot in der Fußgängerzone und deren Nebengassen. "Wir haben mit dem Alkoholverbot einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und sind überzeugt, dass es auch weiterhin Früchte trägt", zog Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) auf APA-Anfrage ein Zwischenresümee.
Weil es verstärkt zu Beschwerden seitens der Bevölkerung wegen übermäßigen und vermehrten Alkoholkonsums in der Fußgängerzone gekommen sei, habe der Gemeinderat zwei entsprechende ortspolizeiliche Verordnungen beschlossen. Es hatten sich Gruppen gebildet, die sich fast durchgehend in der Fußgängerzone aufgehalten, mitgebrachten Alkohol konsumiert und auch sonst nicht das ortsübliche Verhalten an den Tag gelegt hätten, schilderte Steiner. Täglich sei man mit Beschwerden von Geschäftsinhabern, aber auch von Gästen und von Touristen konfrontiert worden.
Das Alkoholverbot in der Landeshauptstadt betrifft die Fußgängerzone sowie die angeschlossenen Nebengassen, den Colmar-Platz und den Esterhazy-Platz. Der Konsum alkoholischer Getränke ist auf Straßen, Plätzen und Grünflächen verboten. Ausgenommen davon sind die behördlich genehmigten Gastgärten während der Betriebszeit sowie behördlich erlaubte öffentliche Veranstaltungen und bewilligte Gelegenheitsmärkte.
Kontrolliert wird das Alkoholverbot vom Magistrat, begleitet werden die Mitarbeiter dabei von der Polizei. Am Anfang seien vermehrt Kontrollen durchgeführt worden, schilderte Stadtpolizeikommandant Günter Hauer. "Mir ist zur Zeit keine Beschwerde bekannt", meinte Hauer: "Ich denke schon, dass sich das bewährt hat."
(APA)
(Quelle: salzburg24)