In der Gesetzesnovelle ist eine verbesserte Abgrenzung und Benennung von Wein-Herkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses enthalten, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Ministeriums. Das Landwirtschafsministerium darf künftig auch eine Sektverordnung erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht.
Im Weingesetz wird außerdem ein "Sicherheitsnetz" für jene Uhudlerweine im Südburgenland eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. "Uhudler aus derartigen Rebsorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden", so das Landwirtschaftsministeriums. Die Novelle des Weingesetzes wird nun im Parlament behandelt.
(Quelle: salzburg24)