Knapp die Hälfte der Lenker verhalten sich nach eigenen Angaben richtig, informierte die Online-Autobörse über eine von ihr beauftragte Umfrage.
Auch bei Bagatellschäden auf Polizei warten
Wer sich vom Unfallort entfernt und nicht unverzüglich Anzeige erstattet oder Daten mit dem anderen Autohalter austauscht, verstößt gegen das Gesetz. Dieses Verhalten wird als "Nichtmelden eines Unfalls mit Sachschaden" eingestuft. Vor allem Frauen tendieren dazu, eine Nachricht zu hinterlassen (48 Prozent), hieß es in einer Aussendung von AutoScout24. Männer gaben eher an, auf die Polizei zu warten (44 Prozent).
"Sie haben den Seitenspiegel eines parkenden Autos abgefahren. Hand aufs Herz: Was tun Sie?", lautete die Fragestellung des Marktforschungsinstitut Innofact. Die Erhebung wurde unter 502 österreichischen Autofahrern zwischen 18 und 65 Jahren, repräsentativ für die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht durchgeführt.
40 Prozent rufen die Polizei
Pflicht ist es laut Gesetz, entweder "ohne unnötigen Aufschub" die Polizei zu informieren oder auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Ersteres machen knapp 40 Prozent der Umfrageteilnehmer, zweiteres bevorzugen zehn Prozent.
Drei Prozent sagten: Wenn mich keiner gesehen hat, fahre ich einfach weiter. Zwei Prozent der Befragten rufen ihren Vater an und fragen um Rat. Einer von 100 Lenkern kontaktiert zunächst seinen Anwalt. Ebenfalls ein Prozent will versuchen, den beschädigten Seitenspiegel am Unfallort schnell selbst zu reparieren. Knapp jeder Hundertste ist noch pragmatischer und meint: "Ich stecke einen 100-Euro Schein unter den Scheibenwischer - das wird schon reichen. Anschließend fahre ich weiter."
Fahrerflucht wird teuer
Bei Fahrerflucht droht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bei reinem Sachschaden eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro. Bei Unfällen mit Personenschaden sind deutlich höhere Geld- und auch Haftstrafen möglich.
(APA)
(Quelle: salzburg24)