Hoeneß hatte im Jänner wegen nicht versteuerter Erlöse auf einem Konto in der Schweiz Selbstanzeige erstattet. Weil diese scheinbar nicht vollständig war, leitete kurz darauf die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Ermittlungen gegen Hoeneß ein.
Wie das OLG mitteilte, schlossen die Ankläger am Montag ihre Ermittlungsarbeit ab und erhoben am Dienstag Anklage. Über diese müsse die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II entscheiden. Hoeneß und seine Verteidiger haben nun einen Monat Zeit, Stellung zu nehmen. Deshalb und wegen des Umfangs der Ermittlungsakten rechnet das Gericht nicht vor Ende September mit einer Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Weitere Einzelheiten zum Anklagevorwurf wollte das Gericht unter anderem mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht bekannt geben. Zuletzt hatte es geheißen, ein Teil der Vorwürfe könnte verjährt sein und Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Falls die hinterzogenen Steuern eine Höhe von einer Million Euro übertreffen, wäre allerdings eine Haftstrafe ohne Bewährung zwingend.
Wenn am Ende das Gericht so wie die Anklagebehörde einen hinreichenden Tatverdacht sehe, werde es zu einem Prozess gegen Hoeneß kommen. Wenn die Kammer die Zulassung der Anklage ablehnt, kommt es nicht zum Verfahren - dies gilt aber als äußerst unwahrscheinlich. Wegen des großen öffentlichen Interesses müsste ein Prozess wohl im größten Sitzungssaal des Münchner Gerichts stattfinden.
Wegen des Steuergeheimnisses gibt es bisher keine offiziell bestätigte Höhe der hinterzogenen Steuern. Nachdem zunächst von Millionenbeträgen die Rede war, hieß es zuletzt, ein Teil der Beträge könnte verjährt sein und die Summe unter einer Million Euro liegen.
(Quelle: salzburg24)