Bei der Sitzung des Wohnbauförderungsbeirates am Samstagvormittag gab Wohnbaureferent Landesrat Walter Blachfellner folgende Antworten auf Fragen zum Thema Finanzgeschäfte und Wohnbaufonds des Landes Salzburg:
Wie viel Geld hat der Salzburger Wohnbaufonds bei der Bundesfinanzagentur insgesamt aufgenommen?
"Der Landeswohnbaufonds schuldet Geld ausschließlich und einzig dem Land Salzburg. Das Land Salzburg hat Gelder auf dem Kapitalmarkt aufgenommen und dem Landeswohnbaufonds übertragen. Die Geschäftsführung des Fonds (Hofrat Peter Umgeher, Christine Kubik, Leiterin der Abteilung Wohnungswesen, Hofrat Johann Vilsecker, Leiter des Referats Mietwohnungen, Wohnheime, Gemeinnützigenaufsicht) hat zu keinem Zeitpunkt selbstständig Schulden (Kredite, Darlehen) aufgenommen. Ob durch die Finanzabteilung Kredite zu Lasten des Wohnbaufonds in Anspruch genommen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Landeswohnbaufonds hat vom Land Salzburg insgesamt 605 Millionen Fremdmittel übertragen bekommen, diese sind in der Bilanz vom 31. Dezember 2011 ordentlich und genau aufgezeichnet."
Wie viel Geld davon wurde für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum verwendet?
"Da durch den Fonds keine Gelder bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur aufgenommen wurden, muss diese Frage mit null Euro beantwortet werden. Von den vom Land Salzburg übertragenen Fremdmitteln wurden 100 Prozent für die Wohnbauförderung (Errichtung, Sanierung, Erwerb) aufgewendet."
Wie ist das Geld des Salzburger Wohnbaufonds veranlagt?
"Der Wohnbaufonds hat das gesamte Kapital ausschließlich an die Kundinnen und Kunden der Wohnbauförderung verliehen. Der Fonds verfügt über keine weiteren Veranlagungen wie zum Beispiel Wertpapiere etc. mehr."
Mit wie viel Geld des Salzburger Wohnbaufonds wurde spekuliert?
"Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2011 des Fonds gibt keinen wie auch immer gearteten Hinweis darauf, dass mit den Geldern des Fonds spekuliert wurde."
"Voranschlag und Rechnungsabschluss des Landeswohnbaufonds sind seit 2006 Bestandteil des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des Landes Salzburg und unterliegen somit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Gesetzgeber", so Blachfellner, der bei der Beantwortung dieser Fragen vorausschickte, "dass die Beantwortung aller Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und meinem derzeitigen Kenntnisstand erfolgt, so wie sich dieser aus allen zugänglichen Unterlagen inklusive der eingesehenen Belege der Buchhaltung ergibt"
(Quelle: salzburg24)