Finanzskandal

Bürgermeister Heinz Schaden im Rahmen des Finanzskandals angeklagt

Veröffentlicht: 01. Februar 2017 12:50 Uhr
Im Salzburger Finanzskandal hat die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun beim Landesgericht Salzburg Anklage gegen Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), den früheren Finanzreferenten des Landes LHStv. a.D. Othmar Raus (SPÖ), Monika Rathgeber und vier weitere Personen erhoben.
Jacqueline Winkler

Das Land Salzburg hatte im September 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte offenbar ohne Gegenleistung von der Stadt übernommen. Dadurch soll dem Land ein Schaden von 4,8 Millionen Euro entstanden sein. Die WKStA ermittelte in diesem Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals wegen Untreue zuletzt gegen insgesamt acht Beschuldigte.

Ermittlungen gegen sieben Verdächtige

Sieben von ihnen wurden nun wegen des Verdachts der Untreue angezeigt, und zwar Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der damalige Finanzreferent des Landes LHStv. a. D. Othmar Raus (SPÖ), die damalige Leiterin des Budgetreferates Monika Rathgeber sowie vier - teils ehemalige - Mitarbeiter von Stadt und Land. Die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Bediensteten der Stadt Salzburg wegen des Vorwurfs des Beitrags zur Untreue wurden hingegen eingestellt, "weil ihm auch nach Ausschöpfung aller Ermittlungsansätze eine Beteiligungshandlung nicht nachgewiesen wurde", so die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Noch kein Verhandlungstermin

Der Strafrahmen beträgt bei Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Am Landesgericht Salzburg ist die Anklage noch nicht eingelangt, sagte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner auf APA-Anfrage. Es sei daher noch kein Richter eingeteilt und es gebe noch keinen Verhandlungstermin.

Nach Bekanntwerden des Gutachtens, das die WKStA in Auftrag gegeben hatte und der jetzigen Anklage zugrunde liegt, hatte der jetzige Finanzreferent des Landes LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) angekündigt, das Geld von der Stadt zurückzuholen. Im Oktober 2015 brachte das Land daher Klage gegen die Stadt ein und forderte darin 4,8 Millionen Euro. Dieses Verfahren wurde aber ruhend gestellt, um einen Vergleich zu finden.

Schaden: "Vorschlag kam vom Land"

Bürgermeister Heinz Schaden war für die APA vorerst nicht erreichbar. In der Vergangenheit hatte er betont, dass der Vorschlag für die Übernahme der Geschäfte von der Finanzabteilung des Landes selbst gekommen sei. Seine Anwälte meinten 2015 in einer Stellungnahme zum Gutachten, dieses ziehe falsche Schlüsse. Der Sachverständige halte der Stadt Regeln über Spekulationsgeschäfte vor, die erst nach 2007 so beschlossen worden seien. 2007 seien "Spekulationsgeschäfte erlaubt und politisch erwünscht" gewesen. Das System der öffentlichen Buchhaltung (Kameralistik) sei so, dass drohende Verluste und negative Barwerte darin gar nicht aufscheinen könnten - daher habe die Finanzdirektion der Stadt auch nichts verschwiegen.

Land macht eventuell sogar Gewinn

Außerdem habe das Land durchaus einen Vorteil daraus erzielt, sich die negativen Swaps von der Stadt "schenken" zu lassen. Denn dadurch habe man sich Gebühren und Margen erspart, die angefallen wären, hätte man sich dieselben Produkte von einer Bank "geholt". Dieses Ersparnis sei von den Verlusten abzuziehen. Möglich sei, dass dann sogar ein Gewinn übrig bleibe.

Dritte Klage im Finanzskandal

Die nun eingebrachte Klage ist die dritte im Salzburger Finanzskandal. Bei den beiden bisher musste sich jeweils Rathgeber vor Gericht verantworten. Es ging um falsche Abrechnungen der Mittel im Katastrophenfonds mit einem Schaden von zwölf Millionen Euro und um den weisungswidrigen Abschluss eines Spekulationsgeschäftes. Rathgeber hatte wegen der Causa Katastrophenfonds eine dreijährige Haftstrafe, ein Jahr davon unbedingt, erhalten. Die Strafe hat Rathgeber aber bereits mit der Fußfessel verbüßt. Im zweiten Verfahren wurde sie ebenfalls schuldig gesprochen, sie bekam aber keine zusätzliche Strafe.

Anwalt: Rathgeber nicht schuldig

"Wenn jemand einen Auftrag ausführt, kann er nicht dafür verantwortlich und schuldig sein", äußerte sich der Anwalt Monika Rathgebers, Herbert Hübel, am Mittwoch gegenüber der APA. Wer die Anklage lese, wisse, in welche Richtung der Zug fährt, sagte der Advokat. In dieser Causa sei seine Mandantin keineswegs schuldig. Der frühere Landesfinanzreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus (SPÖ) war für die APA vorerst nicht erreichbar.

FPÖ vermutete Vertuschungsaktion

"Die von uns vermutete Vertuschungsaktion, nicht nur der Sozialdemokratie, sondern genauso vom schwarzen Koalitionspartner, dürfte sich nun bestätigen", so FPÖ-Landesparteiobfrau Marlene Svazek. Die Anklage bestätige den Verdacht vieler Salzburger, dass ohne Rückendeckung der Politik, Rathgeber niemals derartige Befugnisse bekommen hätte, meint Svazek in einer Aussendung. "Was bleibt ist auf jeden Fall ein irreparabler Schaden für Salzburg und ein tief sitzender Vertrauensverlust in die Politik, vor allem jener des damaligen Landeshauptmann-Stellvertreters Hauslauer", sagt Svazek. Der freiheitliche Klubobmann Andreas Reindl legt Schaden den Rücktritt nahe: "Bürgermeister Schaden solle sich ein Beispiel an seinem Parteikollegen Landeshauptmann Kaiser nehmen, der in den Medien betonte, sollte es zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen der 'TopTeam-Affäre' und den damit verbundenen Untreue-Vorwürfen kommen, werde er zurücktreten."

NEOS: "Politischer Anstand, Amt ruhend zu stellen"

„Die heute bekanntgewordene Anklage gegen Bürgermeister Dr. Heinz Schaden und weitere Personen fußt auf einer langen und gewissenhaften Arbeit der Justizbehörden. Selbstverständlich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Aber für mich ist es ist eine Frage des politischen Anstandes, das Bürgermeisteramt jetzt bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung ruhend zu stellen“, stellt NEOS-Stadträtin Barbara Unterkofler fest. Weiteres meint Unterkofler, es sei nicht sicher, ob Schaden mit dieser Anklage noch Entscheidungskraft besitze. Die Stellvertreter könnten Schaden jederzeit vertreten. "Geprüft werden sollte jetzt auch umgehend, ob sich die Stadt Salzburg nicht als Privatbeteiligte am Strafverfahren als Geschädigte anschließt, um den tatsächlich entstanden Schaden für die Bevölkerung möglichst zu minimieren“, so Unterkofler.

Helmut Naderer will Beurlaubung Schadens

Zur Anklage von Heinz Schaden meldete sich auch Team-Stronach-Klubobmann Helmut Naderer zu Wort: "Wenn Bürgermeister Schaden einen Funken Ehrgefühl hat, so muss er sich bis zum Abschluss des Verfahrens vom Bürgermeisteramt beurlauben lassen! Über jede politische Handlung seinerseits hängt bis dahin ein Damokles-Schwert der drohenden Verurteilung."

(APA/SALZBURG24)

(Quelle: salzburg24)

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