Der Salzburger Finanzskandal hat nun auch an einer Nebenfront ein gerichtliches Nachspiel: Der frühere Finanzreferent des Landes LHStv. a.D. Wolfgang Eisl (ÖVP) hat beim Landesgericht Salzburg eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen Interims-Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) eingebracht, weil dieser in einer Selbstanzeige des Landes den Antrag gestellt hatte, die Straffreiheit mehrerer Personen, darunter eben auch Eisl, festzustellen, gab der Sprecher des Gerichts, Vizepräsident Imre Juhasz, nun in einer Aussendung bekannt.
Straffreiheit für Eisl, Brenner & Co beantragt
Das Land hatte Ende Februar Selbstanzeige erstattet, weil im Zuge der Aufräumarbeiten nach dem Skandal festgestellt wurde, dass das Land Kapitalerträge, die über den sogenannten Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) lukriert worden waren, möglicherweise versteuern hätte müssen. In dem Schreiben wurde auch die Straffreiheit für das Land, die früheren Finanzreferenten Wolfgang Eisl (V), Othmar Raus und David Brenner (beide S) sowie den Leiter der Finanzabteilung Eduard Paulus, einen weiteren Mitarbeiter und die "Hausbank" des Landes, die Hypo Salzburg, beantragt.
Eisl im Verdacht der Steuerhinterziehung
Die Selbstanzeige bezieht sich auf den Zeitraum 2006 (ab diesem Zeitraum können auch juristische Personen, also etwa das Land, strafbar gemacht werden) bis 2012, Eisl hat aber bereits 2004 die Politik verlassen. Da Maltschnig in einem Pressegespräch die Öffentlichkeit über die Selbstanzeige informiert und in diesem Zusammenhang auch ihn, Eisl, erwähnt habe, sei in nahezu allen relevanten Medien Österreichs über diese Selbstanzeige und über den Umstand, dass er ebenfalls in Verdacht stünde, sich an einer Steuerhinterziehung beteiligt zu haben, berichtet worden.
Aussagen von Maltschnig „ruf- und kreditschädigend“
Diese Aussagen Maltschnigs sind "ruf- und kreditschädigend", zitiert der Gerichtssprecher aus der Klage. Der erweckte Eindruck, er hätte sich an einer Steuerhinterziehung beteiligt, sei auch inhaltlich unrichtig. Die Tätigkeit des Landes Salzburg für die Jahre 2002 bis 2004 sei sowohl vom Finanzamt als auch mehrmals vom Bundes- und Landesrechnungshof geprüft worden, hinsichtlich der Kapitalertragsteuer habe es keine Beanstandungen gegeben. Maltschnigs Vorwurf erfülle daher den Tatbestand der üblen Nachrede. (APA)
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(Quelle: salzburg24)