"Ich bin überrascht, dass der Richter bereits eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen", sagte Hübel.
Anwalt Hübel über Entlassung enttäuscht
Hübel hatte bei dem Prozess erklärt, dass Rathgeber keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Würden Gründe vorliegen, dann sei die Entlassung "verfristet" gewesen. Der Richter habe nun entgegen der Ankündigung, zuerst darüber entscheiden zu wollen, ob die Entlassung formal rechtens und rechtzeitig erfolgt sei, auch schon über die Frage entschieden, ob inhaltliche Entlassungsgründe vorliegen, erläuterte der Rechtsanwalt, warum er überrascht sei.
"Der Richter ist von dem Prozessprogramm abgegangen", sagte Hübel. "An sich wäre es richtig gewesen, ein Zwischenurteil zu machen und dann in einer weiteren Verhandlung inhaltlich darauf einzugehen." Die inhaltliche Entscheidung bezieht sich u.a. auf die Aussage des Richters, dass ein dringender Verdacht einer Urkundenverfälschung bzw. der Datenfälschung vorliege und Rathgeber als gelernte Juristin hätte erkennen können, dass ihr Verhalten "strafrechtlich relevantes Tun" bedeute.
Rathgeber war "vertrauensunwürdig"
In der Urteilsbegründung wird weiters ausgeführt: Aufgrund ihrer juristischen Ausbildung hätte der Vertragsbediensteten klar sein müssen, "dass Weisungen eines Vorgesetzten, die gesetzwidrig wären, nicht befolgt werden dürfen". Das von Rathgeber behauptete Einverständnis eines Mitarbeiters zur Urkundenveränderung durch Einkopieren seiner Unterschriften liege nicht vor und sei alleine von der Klägerin zu verantworten. Der Senat ortete "eine derart massive Vertrauensunwürdigkeit", welche die Klägerin "alleine zu verantworten hat". Die Entlassung sei damit "grundsätzlich gerechtfertigt".
In dem Urteil erklärte der Richter auch im Detail, warum die am 7. Dezember 2012 telefonisch ausgesprochene Entlassung und die am 11. Dezember schriftlich übermittelte Entlassungserklärung nicht zu spät war. Er zog dabei in Erwägung, dass Entscheidungen über Entlassungen im öffentlichen Dienstwege etwas länger dauern können: Zu berücksichtigen sei, dass "insbesondere im öffentlichen Bereich die Willensbildung regelmäßig umständlicher und langwieriger ist als bei physischen Personen, weil die Wahrnehmung der Zuständigkeit nach Maßgabe der Kompetenzverteilung und auch der Aktenlauf gewisse Zeit in Anspruch nehmen".
Gericht glaubt David Brenner
Das Gericht schenkte offensichtlich der Zeugenaussage von - wegen des Finanzskandals am 23. Jänner 2013 zurückgetretenen - Finanzreferenten David Brenner (S) Glauben: Gehe man davon aus, dass Brenner erstmalig am 5. Dezember 2012 "über die konkreten Sachverhalte samt inkludierten, möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen" (gemeint sind Urkundenfälschungen und Protokolländerungen, Anm.) gegen die Klägerin informiert wurde und dass in weiterer Folge an den "sachlich zuständigen Abteilungsleiter" die Weisung erteilt wurde, das Entlassungsverfahren einzuleiten, sei die am 7. Dezember ausgesprochene Entlassung auch rechtzeitig erfolgt.
Brenner sei nach der Geschäftsverteilung des "Kollegialorganes Landesregierung Salzburg" nicht für Personalentscheidungen wie Entlassungen zuständig gewesen, erklärte der Richter. Die Information des zuständigen Personalabteilungsleiters (Gerhard Loidl, Anm.) am späteren Nachmittag des 6. Dezember sei aufgrund des Umstandes, "dass übermittelte, die Entlassung begründende Urkunden erst vorzunehmen waren" nicht zu spät erfolgt. Denn nach Dienstschluss sei "entsprechendes Personal" in der Personalabteilung für den zuständigen Personalabteilungsleiter nicht mehr greifbar gewesen, hieß es. "Die erst am 11. Dezember übermittelte schriftliche Entlassungserklärung hat nach der Beendigungserklärung am 7. Dezember nur mehr deklaratorische und dokumentarische Bedeutung."
Urkundenfälschung und Falschinformation
Die Personalabteilung des Landes hatte unter anderem folgende Entlassungsgründe gegenüber Monika Rathgeber angegeben: Urkundenverfälschung; Falschinformation von Vorgesetzten, Rechnungshöfen, des Finanzbeirates des Landes und der Rechenstelle der Deutschen Bank in Frankfurt über den Abschluss von Derivatgeschäften; klare Verstöße gegen Dienstanweisungen; Nichteinhaltung von Limits der vom Finanzressortchef genehmigten Richtlinien für das Finanzmanagement aus dem Jahr 2007, Vertrauensverlust.
Das Land hat mittlerweile mehrere "Eventualentlassungen" ausgesprochen. Rathgeber klagte daraufhin erneut auf "Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses", nachdem das Land wegen des Vorwurfs, sie habe 104 Unterschriften gefälscht, am 5. März abermals eine "Eventualentlassung" ausgesprochen hatte. Vorgestern, Mittwoch, kam es zu einer kurzen Verhandlung am Landesgericht Salzburg. Der Prozess wurde bis zum rechtskräftigen Urteil des ersten Arbeitsprozesses ruhend gestellt. (APA)
(Quelle: salzburg24)