Ein Sprecher von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) begründete dies mit den noch anstehenden Verhandlungen mit der Opposition (notwendig, da die Materie ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert).
Die Sache sei daher noch nicht fertig und vorher wolle man nichts dazu sagen. Knapp auch die Reaktion im Büro von Finanzsstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ): Man halte die getroffene Vereinbarung für eine "strenge und gute Regelung", sagte eine Sprecherin zur Kritik Mosers.
Verständnis für die Kritik Mosers an zu wenig weitreichender Regelungen zeigte im Ö1-"Mittagsjournal" Staatsschulden-Ausschuss-Chef Bernhard Felderer: Der Vorschlag würde den Ländern relativ viel Spielraum lassen, was sie als spekulativ einschätzen und was nicht, sagte er. Auch sieht er in den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern auch noch die Gefahr, dass diese Vorschläge noch aufgeweicht würden.
Einigung auf strengere Regeln
BZÖ-Chef Josef Bucher sah die Kritik seiner Partei an den ausverhandelten "Alibi-Spekulationsverbotsregelungen" in einer Aussendung bestätigt. Die FPÖ drängte vor allem auf die Übernahme der Bundesrechnungswesens durch die Länder - ansonsten sei das Spekulationsverbot unwirksam.
Bund, Länder und Gemeinden hatten sich vergangenen Freitag auf strengere Regeln gegen die Spekulation mit Steuergeldern geeinigt - als Folge des Salzburger Finanzskandals. Demnach soll bis 30. Juni ein "Spekulationsverbot" in der Finanzverfassung verankert werden, nähere Details sollen in Bund-Länder-Vereinbarungen geregelt werden.
Der entsprechende Entwurf zur Novelle des Finanz-Verfassungsgesetzes (F-VG) liegt der APA vor; er ist relativ knapp gehalten. Wesentliche Aussage ist, dass die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden "risikoavers" (risikovermeidend) auszurichten ist.
Bundesweit einheitlicher Entwurf
Entgegen der Ankündigung, dass die näheren Details in 15-a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt werden sollen, ist in im Entwurf nun die Rede davon, dass die Grundsätze der Finanzgebarung im Sinne des F-VG bundesweit einheitlich - durch eine "Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden" zu regeln sein soll. Sinn dürfte sein, dass auch die Gemeinden erfasst werden, mit denen der Bund keine 15-a-Vereinbarungen abschließen kann.
Daher sieht der Entwurf auch eine Novelle zum Verfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes vor: Demnach sollen die drei Gebietskörperschaften künftig - analog zu Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt - auch Vereinbarungen über ein risikoaverses Finanzmanagement abschließen können.
Auch für diese Bund-Länder-Gemeinden-Vereinbarung gibt es bereits einen Entwurf, der den "Grundsatz" des risikoaversen Finanzmanagements vorsieht. Als Beispiel dafür wird angeführt, dass etwa keine Derivat-Geschäfte eingegangen werden sollen, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts dienen. Auch Fremdwährungsrisiken sollen vermieden werden. Ebenfalls vorgesehen in der Vereinbarung sind Kontrollmechanismen und Sanktionen. Letztere sollen laut Entwurf vom Koordinationskomitee des innerösterreichischen Stabilitätspakts verhängt werden. Die Strafhöhe bei Verstößen soll - analog zu Verstößen gegen den Stabilitätspakt - bei 15 Prozent der veranlagten Mittel liegen. (APA)
(Quelle: salzburg24)