Salzburger Festspiele

Osterfestspiel-Affäre: Strafprozess wird fortgesetzt

Geplant ist die Einvernahme des wegen Verhandlungsunfähigkeit vorerst ausgeschiedenen Klaus Kretschmer, ehemals Technischer Direktor der Salzburger Festspiele.
Veröffentlicht: 30. Jänner 2014 10:08 Uhr
Der im September 2013 begonnene Strafprozess in der Salzburger Osterfestspiele-Affäre wegen des Verdachtes von Malversationen mit einem Schaden von rund zwei Millionen Euro wird nach einer rund zweimonatigen Pause am 3. Februar fortgesetzt.
Lilli Zeilinger

Geplant ist die Einvernahme des wegen Verhandlungsunfähigkeit vorerst ausgeschiedenen Klaus Kretschmer, ehemals Technischer Direktor der Salzburger Festspiele. Mit Spannung wird erwartet, ob der Erstangeklagte tatsächlich am Montag um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal des Salzburger Landesgerichts vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger erscheint. "Er wird voraussichtlich kommen", sagte am Mittwochsein Verteidiger Leopold Hirsch zur APA. Die Staatsanwaltschaft wirft Kretschmer Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.

Ist Kretschmer verhandlungsfähig?

Der gerichtlich beeideten Gutachterin Gabriele Wörgötter zufolge war Kretschmer zu Prozessbeginn am 10. September verhandlungsfähig, obwohl ihm vor einigen Monaten der Gerichtssachverständige und Neuropsychiater Ernst Griebnitz für diesen Zeitraum noch Verhandlungsunfähigkeit attestiert hatte. Es folgte ein Ping-Pong-Spiel zwischen dem Verteidiger und der Vorsitzenden Richterin. Kretschmer sah sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage für eine gerichtliche Einvernahme und begab sich vom Gerichtssaal aus wieder in die Salzburger Christian-Doppler-Klinik. Daraufhin wurde er von Wörgötter erneut begutachtet, mit dem Ergebnis: Mit einer uneingeschränkten Verhandlungsfähigkeit sei erst nach einer psychischen Stabilisierungsphase ab 1. Februar zurechnen.

Laut Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb hat der Schöffensenat bisher 21 Hauptverhandlungstage absolviert. Für 3. und voraussichtlich 6. Februar ist die Einvernahme von Kretschmer geplant. Die weiteren Verhandlungen sollen dann an drei Arbeitstagen pro Woche, zumeist Montag, Dienstag und Donnerstag, stattfinden.

Wie lange der Prozess noch dauern wird, darüber konnte Rathgeb gegenüber der APA keine Angaben machen. "Das ist derzeit nicht abschätzbar." Im Wesentlichen würden alle Punkte der Anklage, die den Erstangeklagten betreffen, verhandelt. Sämtliche Zeugen seien wieder zu laden, außer die Verteidigung verzichte auf einige Personen. "Wir sind bemüht, den Prozess in einer akzeptablen Zeit durchzuführen. Wie umfangreich das sein wird, können wir derzeit nicht sagen", erklärte der Gerichtspräsident.

300.000 Euro Provision überwiesen

Kretschmer soll laut Anklage einen Gesamtschaden von rund 1,5 Mio. Euro zulasten der Osterfestspiele GmbH und der Salzburger Festspiele verursacht haben. Darin inkludiert sind etwa 800.000 Euro, die der zweitangeklagte ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, "rechtsgrundlos auf verschiedene Konten von Klaus Kretschmer überwiesen" und die Kretschmer dann für sich beansprucht habe. Im mutmaßlichen Schadensbetrag enthalten ist auch eine Provision von 300.000 Euro aus einer Spende des russischen Kunstmäzens Igor Vidyaev für die Osterfestspiele. Das Geld soll Dewitte auf das Konto der "Art & Culture Consulting Limited" mit Sitz in Belize überwiesen haben, die Kretschmer gegründet hat.

Der Erstangeklagte soll zudem mit einem bereits verurteilten Medienkaufmann die Salzburger Festspiele durch ungerechtfertigte Rechnungen um 323.853 Euro geschädigt haben. Die beiden hätten vorgetäuscht, dass zwei Veranstaltungstechnik-Firmen, für die der Kaufmann verantwortlich war, leistungswillige Vertragspartner seien, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Dewitte hat bisher seine Unschuld beteuert. Ihm wird Untreue angelastet. Er soll ohne Rechtsgrundlage Zahlungen und Überweisungen veranlasst haben, die vor allem sein Gehalt, Reisekosten und Provisionen betreffen. Diese Vorwürfe hat er vehement bestritten.

Der drittangeklagte Medienkaufmann legte beim Prozess ein umfangreiches Geständnis ab. Er wurde am 25. November 2013 wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (APA)

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

25.11.2013
Salzburger Festspiele

Erste Verurteilung im Osterfestspiel-Prozess

Von Michaela Posch
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken