Salzburger Festspiele

Osterfestspiel-Affäre: Kretschmer teilweise geständig

Gericht: Prozess Osterfestspiele am LG Salzburg Foto: Neumayr/MMV 03.02.2014 Leopold Hirsch (Verteidiger) und Klaus Kretschmer
Veröffentlicht: 03. Februar 2014 13:02 Uhr
Im fortgesetzten Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiel-Affäre ist der bisher verhandlungsunfähige, erstangeklagte ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer (53), am Montag zur Verhandlung gekommen.
Lilli Zeilinger

Sein Verteidiger Leopold Hirsch erklärte, dass sich sein Mandant teilweise schuldig bekenne. Kretschmer wird gewerbsmäßig schwerer Betrug und Untreue vorgeworfen.

Festspiele offenbar um 1,5 Millionen Euro geschädigt

Der Erstangeklagte soll laut Anklage die Osterfestspiele GmbH und die Salzburger Festspiele um 1,5 Millionen Euro geschädigt haben. Zu Prozessbeginn am 10. September 2013 hatte er erklärt, dass er der Verhandlung nicht folgen könne, daraufhin begab er sich in eine Salzburger Klinik. Anschließend wurde Kretschmer vorläufig vom Prozess ausgeschieden. Die neuropsychiatrische Gutachterin Gabriele Wörgötter, die ihm kurz vor Prozessbeginn Verhandlungsfähigkeit attestiert hatte, begutachtete ihn erneut und kam zu dem Schluss: Mit seiner uneingeschränkten Verhandlungsfähigkeit sei erst nach einer psychischen Stabilisierung ab Februar zu rechnen.

Kretschmer macht gefassten Eindruck

Kretschmer betrat heute den Schwurgerichtssaal am Landesgericht Salzburg mit zwei Gehstöcken, war aber nicht wie im September mit einem Jogginganzug, sondern mit einem schwarzen Mantel und einer schwarzen Hose bekleidet. Er machte einen gefassten Eindruck, als er in dem Spezialsessel, den ihm das Gericht bereitgestellt hatte, Platz nahm. Wie die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Daniela Meniuk-Prossinger, erklärte, wurde auch ein Krankenzimmer mit einem Krankenbett vorbereitet, wo sich der Angeklagte in den Verhandlungspausen erholen kann, falls er das wünscht.

Abgabenhinterziehung von ca. 200.000 Euro auch Thema

In die Anklage miteingebunden wurde auch noch ein Finanzvergehen gegen Kretschmer. Es soll dabei um Abgabenhinterziehung in der Höhe von rund 200.000 Euro gehen. Bezüglich dieses Verfahrens beantragte Verteidiger Hirsch aber den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Schöffensenat gab diesem Antrag auch statt. "Aus psychiatrischer Sicht ist eine Verhandlungsfähigkeit derzeit uneingeschränkt gegeben", sagte Wörgötter vor der Mittagspause.

In die Schadenssumme von rund 1,5 Mio. Euro, die Kretschmer vorgeworfen wird, sind auch jene 800.000 Euro inkludiert, die der zweitangeklagte Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, laut Anklage "rechtsgrundlos" auf Konten von Kretschmer überwiesen und die Kretschmer dann für sich beansprucht hat. Diese Summen seien sehr wohl gerechtfertigt, sagte heute Verteidiger Hirsch.

Anwalt: Klaus Kretschmer galt als sehr tüchtig

Für diese Beträge, die von Jahresbeginn 2002 bis Juli 2009 überwiesen wurden, habe Kretschmer eine Leistung erbracht, betonte Hirsch. Die Osterfestspiele beschäftigten ursprünglich einen eigenen Technischen Direktor, nach dessen Ausscheiden habe man dann in Salzburg die Chance genutzt, dass die Salzburger Festspiele einen Technischen Direktor zur Verfügung hätten. Kretschmer habe in seinem beruflichen Umfeld als sehr tüchtig gegolten, "und er hat zugestimmt, das war noch vor der Ära Dewitte". Es sei vereinbart worden, dass er für allgemeine Tätigkeiten, für technische Beratungen, im Jahr 130.000 Schilling erhalte, sagte Hirsch.

In den Jahren 2002 und den Folgejahren sei das ebenfalls so gehandhabt worden, erklärte der Verteidiger. Diese Tätigkeiten seien dann von Dewitte durch Zahlungen abgegolten worden. Kretschmer habe für seine Leistung eine Entschädigung erhalten. Der Salzburger Festspielfonds sei aber der Meinung, das Entgelt gehöre dem Fonds, kritisierte Hirsch. "Wesentlich ist, dass dem, was Dewitte an meinen Mandanten gezahlt hat, eine Gegenleistung gegenüber steht. Mein Mandant bekennt sich zu diesem Vorwurf nicht schuldig."

Kretschmer bekennt sich teilweise schuldig

Zu einem weiteren Vorwurf bekannte sich Kretschmer aber teilweise schuldig. Laut Anklage soll er zusammen mit einem in dieser Causa geständigen und bereits verurteilten Medienkaufmann die Salzburger Festspiele durch ungerechtfertigte Rechnungen in der Höhe von 323.853 Euro betrogen haben. Die beiden hätten vorgetäuscht, dass zwei Veranstaltungstechnik-Firmen, für die der Kaufmann verantwortlich war, leistungswillige Vertragspartner seien. Bei zwei Osterfestspiel-Produktionen seien Rechnungen in Gesamthöhe von 145.000 Euro nicht gerechtfertigt gewesen, erklärte Kretschmers Verteidiger. "Ihm war schon klar, wenn das geprüft wird, dass er diese Handlungen gesetzt hat, die seine Entlassung gerechtfertigt." Diesbezüglich lege sein Mandant ein "schuldeinsichtiges Geständnis" ab.

Hirsch deutete auch an, dass sich Kretschmer verkalkuliert habe. Die Folge seien finanzielle Schwierigkeiten und "das eine oder andere Problem mit dem Finanzamt" gewesen.

Dewitte soll Provision überwiesen haben

Dem Erstangeklagten wird zudem die Lukrierung einer ungerechtfertigten Provision von 300.000 Euro aus einer Spende des russischen Kunstmäzens Igor Vidyaev für die Osterfestspiele zusammen mit Dewitte angelastet. Das Geld soll Dewitte auf das Konto der "Art&Culture Consulting Limitet" mit Sitz in Belize überwiesen haben, die Kretschmer gegründet hat. In diesem Anklagepunkt verwies Verteidiger Hirsch auf ein zivilgerichtliches Urteil des Landesgerichtes Salzburg von 6. Mai 2013. Die Osterfestspiele GmbH als klagende Partei hatte diesen Betrag für sich geltend gemacht, doch der Anspruch wurde vom Gericht rechtskräftig abgewiesen, mit der Begründung: "Die getroffene Provisionsvereinbarung verstößt weder gegen ein Gesetz noch gegen die guten Sitten", zitierte Rechtsanwalt Hirsch aus dem Urteil.

Nach der Mittagspause wurde dann Kretschmer erstmals gerichtlich zu den Vorwürfen einvernommen. "Bekennen Sie sich schuldig", fragte die vorsitzende Richterin. "Teilweise, wie mein Anwalt schon ausgeführt hat", antwortete er mit ruhiger, lauter Stimme. Anschließend gab er der Richterin bereitwillig Auskunft zu ihren Detailfragen. Der bisher unbescholtene Angeklagte ist mittlerweile Pensionist, er wird besachwaltet.

Gesamtschaden rund zwei Millionen Euro

Der mitangeklagte Medienkaufmann, ein gebürtiger Deutscher, wurde im Laufe des Prozesses am 25. November 2013 wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele GmbH, Michael Dewitte, lastet Staatsanwalt Michael Schindlauer neben mutmaßlich rechtsgrundlosen Überweisungen von rund 800.000 Euro an Kretschmer die Lukrierung unberechtigter Honorare, Reisekosten und Provisionen an.

Wegen der mutmaßlichen Malversationen in der Osterfestspiel-Affäre geht die Staatsanwaltschaft von einem Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro aus. Bisher wurde - mit dem heutigen Tag - an 22 Tagen verhandelt. Kommenden Donnerstag soll die Einvernahme Kretschmers fortgesetzt werden. Da dessen Verteidiger auf eine neuerliche Ladung von zahlreichen Zeugen verzichtet hat, die bisher schon zu den Vorwürfen gegen Dewitte und den Medienkaufmann ausgesagt haben, und der Verteidiger offenbar nur mehr drei Zeugen hören will, könnte das Verfahren zügig vorangehen. (APA)

Bildergalerien

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

25.11.2013
Salzburger Festspiele

Erste Verurteilung im Osterfestspiel-Prozess

Von Michaela Posch
Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken