Die Befragung drehte sich um offenbar nicht genehmigte Provisions- und Gehaltszahlungen, die sich der Ende 2009 entlassene und nun wegen Untreue mit einem Gesamtschaden von rund 1,6 Mio. Euro angeklagte Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), auszahlen ließ. Burgstaller wusste jahrelang nichts von Provisionen aus Spenden- und Sponsoreinnahmen, die er kassiert hatte.
Burgstaller war Präsidentin der Karajan-Stiftung
Die nunmehrige Ex-Politikerin war in ihrer Funktion als Landeshauptfrau ab 2004 auch geschäftsführende Präsidentin der Herbert-von-Karajan-Stiftung, die 98-Prozent-Gesellschafterin der Osterfestspiele war. Burgstaller ist heuer nach der Landtagswahlniederlage der SPÖ zurückgetreten und derzeit als Juristin in der Arbeiterkammer Salzburg tätig.
„Es war schwierig, Gehaltsliste zu bekommen"
Geduldig und ausführlich schilderte die Zeugin am Landesgericht Salzburg, dass sie aufgrund der schlechten Finanzlage der Osterfestspiele und der Forderung der Berliner Philharmoniker von 1,8 Mio. Euro für die öffentliche Finanzierung des Festivals im Herbst 2009 eine Gehaltsaufstellung der Mitarbeiter zur näheren Prüfung der Ausgaben und zur künftigen Budgeterstellung verlangte. "Es war extrem mühsam, diese Gehaltsliste überhaupt zu bekommen", sagte Burgstaller. Das Ergebnis sei für sie überraschend gewesen: "Der Geschäftsführer der Osterfestspiele hatte neben seinem Gehalt auch Provisionen aus Sponsoreinnahmen bezogen. Ich hatte bis dahin davon nichts gewusst." Es tauchten zudem andere Gehaltsbestandteile auf, die Burgstaller ebenfalls nicht bekannt waren.
Dewitte forderte Gehalt über 50.000 Euro
Dewitte untermauerte seinen Provisionsanspruch mit jenem dubiosen Fax vom 5. September 2002, das im bisherigen Prozessverlauf immer wieder Thema war. In dem Schreiben forderte er ein Gehalt für seine Arbeit für das letztlich geplatzte "European Art Forum" (EAF) in Höhe von 20.000 Euro brutto für das Jahr 2002 und 35.000 Euro brutto für das Jahr 2003 sowie eine Tantieme von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele.
„Hofrat hatte keine Befugnis, Gehaltsvereinbarungen zu treffen"
Den Text der "Vereinbarung" hat der Osterfestspiele-Geschäftsführer selbst verfasst. Unterzeichnet wurde das Schreiben von ihm selbst und dem damaligen Leiter der Präsidialabteilung im Amt der Salzburger Landesregierung. Burgstaller bezeichnete das Schreiben heute als "Zettel". Der Hofrat habe ihrer Meinung nach keine Befugnis gehabt, Gehaltsvereinbarungen zu treffen. "Ich halte das als unzutreffende Vereinbarung zulasten Dritter. Die Sponsoreinnahmen hätten die Gesellschafter der Osterfestspiele beschließen müssen. Das war eine Vereinbarung für das EAF, das kann keine Basis für eine gültige Vereinbarung für Provisionszahlungen sein", erklärte die Juristin der vorsitzenden Richterin Daniela Meniuk-Prossinger. Die Vereinbarung sei mit den falschen Personen getroffen worden, und das EAF sei auch nie durchgeführt worden.
Burgstaller kündigte Dewitte
Die Folge dieser "überraschenden" Gehaltszahlungen war eine Überprüfung der Finanzen der Osterfestspiele durch die Firma Audit. Fazit: Dewitte habe Provisionen aus Sponsoreinnahmen und Spenden bezogen, obwohl man in Salzburg der Meinung gewesen sei, dass Provisionen nicht lukriert werden sollten, erklärte Burgstaller. Weil Dewitte das Geld und andere Gehaltsbestandteile zu Unrecht bezogen habe und diese auch nicht zurückzahlen habe wollen, sei er entlassen worden.
Aussagen belasten Dewitte
Dewitte habe zwar zwei, drei Mal um ein höheres Gehalt angesucht, sie habe das aufgrund der schwierigen Finanzsituation des Festivals abgelehnt, sagte die ehemalige Landeshauptfrau. "Ich habe mich schon gewundert, warum er Türe knallend mein Büro verlässt. Sein Gehalt war kein schlechtes." Der Anklage zufolge ist Dewittes Bruttogehalt von Euro 138.162,92 im Geschäftsjahr 2001/2002 auf 231.677,77 im Geschäftsjahr 2008/09 gestiegen. Im Jahr 2009/2010 habe sich herausgestellt, dass dem Kuratorium der Osterfestspiele nur Auszüge der Bilanzen vorgelegt wurden, schilderte Burgstaller. Ihrer Erinnerung nach war das bei der Herbert-von-Karajan-Stiftung angesiedelte Kuratorium "kein rechtliches Kontrollorgan" und auch kein Aufsichtsrat, sondern ein Gremium zur "Begleitung der Osterfestspiele", in künstlerischen wie finanziellen Belangen. Ihr Vorgänger, Ex-Landeshauptmann Franz Schausberger (ÖVP), hatte noch von einer "Kontrollverpflichtung" des Kuratoriums gesprochen. (APA)
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(Quelle: salzburg24)