Für die Leitung und Durchführung von Wahlen sind in Österreich eigene Behörden zuständig - die Wahlbehörden. Auch jedes Wahllokal gilt als Wahlbehörde, daher ist deren Zahl sehr groß: Rund 10.000 gibt es – auf Ebene der Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke, Länder und im Bund. Sie werden vor jeder Nationalratswahl neu gebildet und besorgen dann auch andere bundesweite Wahlen und Abstimmungen.
Zusammengesetzt sind die Wahlbehörden jeweils aus einem Vorsitzenden (Innenminister, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann, Bürgermeister bzw. deren Vertreter) und mehreren Beisitzern (Bund 17, Land, Bezirk und Gemeinden neun, Sprengel drei). Die Beisitzer entsenden die politischen Parteien, entsprechend ihrer Stärke bei der vorigen Nationalratswahl. Im Bund sind zwei der 17 Beisitzer Richter.
Wahlbehörde mit eigenen Aufgaben
Jede Wahlbehörde hat ihre eigenen Aufgaben. An der Spitze steht die im Innenministerium angesiedelte Bundeswahlbehörde, sie führt die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Bei der Nationalratswahl nimmt sie die Bundeswahlvorschläge entgegen und überprüft die Landeswahlvorschläge hinsichtlich (verbotener) Doppelkandidaturen. Am Wahlsonntag übernimmt sie die Meldungen der nachgeordneten Wahlbehörden und ist für die Mandatsverteilung im dritten Ermittlungsverfahren zuständig. Für die Ermittlung der Mandatsvergabe über die Regional- und Landeswahlkreise sind die Landeswahlbehörden zuständig. Auch stellt die Bundeswahlbehörde das vorläufige Endergebnis und schließlich auch das Endergebnis fest.
Die neun Landeswahlbehörden sind bei der Nationalratswahl für die Stimmzettel zuständig: Sie nehmen die Landeswahlvorschläge entgegen, überprüfen sie, entscheiden über Reihenfolge und Bezeichnung und lassen dann die Stimmzettel drucken.
Stimmen von Sprengelwahlbehörden ausgezählt
Am Wahlsonntag werden von den Sprengelwahlbehörden bzw. den (mehr als 2.000) Gemeindewahlbehörden die Stimmen ausgezählt (und diesmal erstmals auch bereits der Großteil der Briefwahlstimmen) und die Ergebnisse an die Bundeswahlbehörde weitergeleitet. Am Montag werden dann noch jene Wahlkarten, die zwischen Freitagnachmittag und bis Sonntag (17.00 Uhr) den 109 Bezirkswahlbehörden übermittelt werden von diesen ausgezählt - ebenfalls jene bereits zur Briefwahl verwendeten Wahlkarten, die am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden (sofern diese aus dem eigenen Regionalwahlkreis stammen). All jene Briefwahl-Wahlkarten, die nicht dem eigenen Regionalwahlkreis zugehören, werden am Donnerstag dann von der zuständigen Landeswahlbehörde ausgewertet, ebenso alle Stimmen, die von Präsenzwählern mit Wahlkarte in einem anderen Wahllokal als dem "eigenen" abgegeben werden.
Die Gemeindewahlbehörden sind nicht nur für die Auszählung zuständig, sondern sie informieren im Vorfeld der Wahl, legen die Wählerverzeichnisse auf und organisieren den Wahlsonntag: Sie bestimmen die Wahlzeiten, Wahllokale, Verbotszonen etc.
(Quelle: apa)