Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem man den Namen der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten in das freie Feld auf dem Stimmzettel neben der Parteibezeichnung schreibt. Listen mit Namen der Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien (Bezirkswahlvorschläge) sind in den Wahlzellen ausgehängt. Briefwählerinnen und -wähler können die Listen im Internet auf www.salzburg.gv.at/landtagswahl2013 oder im Gemeindeamt einsehen, erklärte heute, Donnerstag, 25. April, der Leiter der Landeswahlbehörde, Mag. Michael Bergmüller.
Bei den Landtagswahlen ist ein Vorzugsstimmenmandat sehr "teuer", sodass bisher noch nie ein/e Kandidat/in nur aufgrund der Vorzugsstimmen in den Landtag eingezogen ist. Dazu sind auf Bezirksebene (Vorzugsstimmen können nur auf Bezirksebene vergeben werden) so viele Vorzugsstimmen nötig, wie für ein Grundmandat (Wahlzahl) notwendig sind. Diese Zahl ist unter anderem abhängig von der Wahlbeteiligung, die bezirksweise sehr unterschiedlich ist, und wird nach Berechnungen des Leiters der Landesstatistik, Dr. Gernot Filipp, bei der Landtagswahl 2013 zwischen 6.600 in der Stadt und 9.200 im Pongau liegen.
Wichtig ist, dass nur einer Kandidatin beziehungsweise einem Kandidaten jener Partei, die man gewählt hat, eine Vorzugsstimme gegeben werden kann. Wird der Name einer Kandidatin beziehungsweise eines Kandidaten, die/der einer anderen als der gewählten Partei angehört, auf den Stimmzettel geschrieben, ist die Vorzugsstimme ungültig, die Stimme für die angekreuzte Partei ist dagegen gültig, erläuterte Mag. Bergmüller.
Unter www.salzburg.gv.at/landtagswahl2013 finden sich weitere Informationen zur Wahlberechtigung, zum Wahlablauf, zum Wahlrecht, zu wichtigen Terminen und Fristen sowie aktuelle Meldungen.
(Quelle: salzburg24)