Das Wahlrecht bei den Salzburger Landtagswahlen wurde reformiert. Der einstimmige Beschluss soll Verbesserungen für Wähler:innen und Behörden bringen.
Einer der Eckpunkte der Reform ist beispielsweise das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen für Salzburgerinnen und Salzburger, die seit nicht mehr als zehn Jahren im Ausland leben. Wenn sie ihren letzten Wohnsitz im Bundesland hatten, können sie für den Urnengang im April 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen.
Alles zur Salzburger Landtagswahl 2023
Pallauf: „Vorteile für alle Beteiligten“
Zufrieden mit dem heutigen Beschluss zeigt sich Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf: „Viele Anregungen aus der Praxis wurden aufgegriffen und jetzt greifen die Rechtsmaterien wie Zahnräder perfekt ineinander. Damit wird die Wahl für die Salzburgerinnen und Salzburger einfacher, sicherer und für die Behörden besser administrierbar. Sie wird im Frühling 2023 bei der Landtagswahl erstmals umgesetzt. Der Wahltermin ist voraussichtlich am 23. April“, so die Landtagspräsidentin.
Endergebnis der Landtagswahl bereits am Sonntag
Bei der Stimmauszählung bringt die Reform auch wesentliche Änderungen. Die Stimmen per Brief und per Wahlkarten werden schon am Sonntag in den Gemeinden ausgezählt. Damit wird bereits am Abend ein Endergebnis vorliegen. „Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte vor Ort ist auch nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde möglich. Damit wird das Risiko, dass Wahlkarten verloren gehen wie auch datenschutzrechtliche Probleme im Fall von sehr wenigen Wählern per Briefwahl in einem Bezirk ausgeräumt“, sagt Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.
Eckpunkte der Wahlrechtsreform
Bei der Landtagswahl 2023 wird die heute beschlossene Reform erstmals Anwendung finden. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- aktives Wahlrecht für Auslands-Salzburger
- Übernahme der Versandkosten von Wahlkarten durch das Land Salzburg
- Möglichkeit einer Verschiebung des Urnengangs im Katastrophen- oder Epidemiefall
- neun statt bisher sieben der Wahlbeisitzer in Gemeindewahlbehörden
- Möglichkeit der Vergabe von landesweiten Vorzugsstimmen
- Die Anzahl der notwendigen Unterstützungserklärungen wird nach Bezirksgröße gestaffelt (120 in der Stadt und im Flachgau, 100 im Pongau und Pinzgau, 80 im Tennengau und Lungau)
- Stimmabgabe mit Wahlkarte im Wahllokal nur mehr innerhalb der eigenen Gemeinde
- Auszählung der Briefwahlkarten und der Wahlkartenstimmen bereits am Sonntagabend
(Quelle: salzburg24)