Erstmals sind bei der kommenden Landtagswahl am 23. April auch Salzburger:innen wahlberechtigt, die nicht länger als zehn Jahre im Ausland leben. Sie haben noch bis Freitag Zeit, einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz zu stellen, informiert das Land Salzburg heute in einer Aussendung.
Wahlrecht auch für Auslands-Salzburger:innen
Das aktive Wahlrecht für Auslandssalzburger, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Fremde verlegt haben, war einer der Eckpunkte der Wahlrechtsreform, die im November 2022 einstimmig im Landtag beschlossen wurde.

Letzter Hauptwohnsitz wichtigste Anlaufstelle
Die wichtigste Anlaufstelle für potentiell wahlberechtigte Auslandssalzburger:innen ist jene Gemeinde im Bundesland, in der diese vor ihrem Umzug ihren Hauptwohnsitz hatten. „Einfach den unterschriebenen Antrag zur Eintragung in die Wählerevidenz und die Kopie von Reisepass oder Personalausweis per Post oder per E-Mail an die jeweilige Kommune schicken“, erklärt Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft, das Prozedere.
Wahlkarte ab Antrag automatisch
Auslandssalzburger:innen, die jetzt den Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen, können bei zukünftigen Landtagswahlen automatisch ihre Stimme abgeben: „Sie müssen lediglich den entsprechenden Punkt im Formular ankreuzen“, so Bergmüller. Bei einer Änderung der Auslandsadresse sei die zuständige Gemeinde im Bundesland zu informieren, damit die Wahlkarte auch zugestellt werden kann.
(Quelle: salzburg24)