Konkret sind das die "Freie Partei Salzburg" (FPS) des 2015 aus der FPÖ ausgeschlossenen Langzeitobmanns Karl Schnell und die "Salzburger Bürgergemeinschaft" (SBG) von Ex-Landesrat Hans Mayr.
Regelung gilt für Parteien ohne Mandat
Die Regelung gilt laut dem Salzburger Parteienförderungsgesetz für Parteien ohne Mandat, die aber zumindest ein Prozent der Stimmen für sich verbuchen konnten. Die FPS kam am Sonntag auf 4,5 Prozent, die SBG auf 1,8 Prozent. Die KPÖ (0,4 Prozent) und die CPÖ (0,1 Prozent) blieben klar unter dieser Hürde und gehen leer aus.
Höhe der Rückerstattung orientiert sich an Steigerungsbeträge
Die Höhe der Rückerstattung orientiert sich an der Summe der den Landtagsparteien im Wahljahr zustehenden Steigerungsbeträge. Dieser Betrag wird dann durch die Zahl der erzielten Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien dividiert - und mit den Stimmen der Antragsteller multipliziert. Die 4.385 Stimmen der SBG bringen so rund 89.250 Euro, die 11.386 Stimmen für die FPS rund 231.740 Euro.
SBG und FPS haben drei Monate Zeit für Antrag
Beide Parteien haben nach dem Wahltag maximal drei Monate Zeit um den Antrag zu stellen - und sie müssen ihre Wahlkampf-Ausgaben auch belegen können. Die Höhe des Beitrags ist zudem mit der Höhe der tatsächlichen Ausgaben gedeckelt - was aber sowohl bei der SBG wie bei der FPS nicht greifen wird. Mayr soll für seinen Wahlkampf rund 150.000 Euro und Schnell rund 500.000 Euro ausgegeben haben.
(APA)
(Quelle: salzburg24)