Leben

Ist eine Verschärfung des Versammlungsrechts notwendig?

Wolfgang Sobotka will beim Versammlungsrecht nochmals nachschärfen.
Veröffentlicht: 12. Juli 2017 14:40 Uhr
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will beim erst im Frühjahr erneuerten Versammlungsrecht weiter nachschärfen. Für Donnerstag kündigte er einen Initiativantrag im Nationalrat an. Ist es notwendig, das Versammlungsrecht weiter zu verschärfen? Das wollen wir im Meinungscheck von euch wissen.
Jacqueline Winkler

Nach den Eskalationen beim G-20-Gipfel in Hamburg fordert Sobotka "Adaptierungen und Anpassungen" für das österreichische Versammlungsrecht. Von weiteren Verschärfungen will er dabei nicht sprechen. "Es geht um die Verantwortung des Staates", denn jene die "ehrlich demonstrieren und ihre Meinung artikulieren wollen", sollen dies tun können. "Mit Sicherheit" werde dies auch nicht die letzte Änderung sein, meinte der Minister angesichts neuer Herausforderungen.

Erst im April Neuerungen beschlossen

Der Verschärfung des Demonstrationsrechtes standen die SALZBURG24-User positiv gegenüber:

Ende April dieses Jahres wurden Neuerungen im Versammlungsrecht beschlossen, die unter anderem eine 48-stündige Frist für die Anmeldung, einen Mindestabstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen sowie eine Erschwernis für die Teilnahme ausländischer Politiker enthielten. Sobotka fehlt nun noch eine "Legaldefinition des Versammlungsbegriffes", um Rechtssicherheit in der Abgrenzung etwa zum Veranstaltungsrecht zu schaffen.

Infos über Thema, Wegstrecke, Beginn und Dauer

Die Versammlungsanzeige soll künftig auch inhaltliche Infos enthalten und Aufschluss über Thema, Wegstrecke, Beginn und Dauer geben. Die neue Fassung soll laut Unterlage weiters die Untersagungs- und Auflösungsgründe vereinheitlichen. Spontanversammlungen werden weiterhin möglich sein, wird betont.

Der Leiter der Versammlung soll außerdem für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig soll. Er soll ein "klarer Ansprechpartner" für die Behörden sein und bei "vorwerfbarem Fehlverhalten" rechtliche Verantwortung übernehmen.

Befugnisse der Sicherheitskräfte neu regeln

Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes - Angehörige der Bundespolizei, der Stadtpolizei, Polizeijuristen, Verwaltungsbedienstete mit polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt, definiert und Strafbestimmungen geregelt werden.

(SALZBURG24/APA)

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

05.09.2025
Großes Schutzprojekt

300.000 Störe in der Donau ausgewildert

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken