Nach den Eskalationen beim G-20-Gipfel in Hamburg fordert Sobotka "Adaptierungen und Anpassungen" für das österreichische Versammlungsrecht. Von weiteren Verschärfungen will er dabei nicht sprechen. "Es geht um die Verantwortung des Staates", denn jene die "ehrlich demonstrieren und ihre Meinung artikulieren wollen", sollen dies tun können. "Mit Sicherheit" werde dies auch nicht die letzte Änderung sein, meinte der Minister angesichts neuer Herausforderungen.
Erst im April Neuerungen beschlossen
Der Verschärfung des Demonstrationsrechtes standen die SALZBURG24-User positiv gegenüber:
Infos über Thema, Wegstrecke, Beginn und Dauer
Die Versammlungsanzeige soll künftig auch inhaltliche Infos enthalten und Aufschluss über Thema, Wegstrecke, Beginn und Dauer geben. Die neue Fassung soll laut Unterlage weiters die Untersagungs- und Auflösungsgründe vereinheitlichen. Spontanversammlungen werden weiterhin möglich sein, wird betont.
Der Leiter der Versammlung soll außerdem für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig soll. Er soll ein "klarer Ansprechpartner" für die Behörden sein und bei "vorwerfbarem Fehlverhalten" rechtliche Verantwortung übernehmen.
Befugnisse der Sicherheitskräfte neu regeln
Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes - Angehörige der Bundespolizei, der Stadtpolizei, Polizeijuristen, Verwaltungsbedienstete mit polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt, definiert und Strafbestimmungen geregelt werden.
(SALZBURG24/APA)
(Quelle: salzburg24)