Das Stehlen des Maibaums hat in Salzburg Tradition. Wer diese Mutprobe erfolgreich meistert, verspricht sich davon ein Fass Bier von den „Opfern“ und damit auch Straffreiheit. Rechtlich bewegen sich die Diebe allerdings in einem Graubereich. Der jüngste Diebstahl des Hallwanger Maibaumes durch die Grödiger Landjugend wurde vom Baumspender bei der Polizei angezeigt. Wie seht ihr das? Stimmt ab im Meinungscheck!
Bewegt sich alles im Rahmen des Brauchtums, ist auch mit keinem Verfahren zu rechnen, erklärt Strafrechtsexperte Kurt Schmoller. Keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt es, wenn die Regeln des Brauchtums eingehalten wurden. "Der jeweilige Brauch muss in dem Gebiet auch üblich sein", so Schmoller. Generell dürfe nur derjenige einen Maibaum stehlen, der selbst einen aufstellt. Für das Stehlen gilt zudem eine zeitliche Begrenzung: "In der Nacht auf den 1. und in der Nacht auf den 2. Mai - nicht früher und nicht später."
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Maibaum-Stehlen im Graubereich
Besteht eine Gefahr für Leib und Leben oder entsteht ein hoher finanzieller Schaden, hört sich der Spaß aber auf. Die "Täter" bewegen sich mitunter in einem strafrechtlichen Graubereich. Kommt ein Vorfall einmal zur Anzeige, müssen die Behörden ausloten, ob die Causa unter Brauchtum fällt oder ob sie strafrechtliche Relevanz hat. Doch wenige Fälle landen vor Gericht.