Nach Terror in Wien

Anschober sagt Hilfe für Anschlagsopfer zu

Positive Ergebnisse der Massentests will Gesundheitsminister Anschober mit einem PCR-Test überprüfen.
Veröffentlicht: 23. November 2020 12:24 Uhr
Hinsichtlich der Opferentschädigung arbeite man laut Rudolf Anschober (Grüne) eng mit dem Innen- und dem Justizministerium zusammen. Man wolle "eine möglichst gute, betroffenengerechte Lösung" finden. Diese könne über die derzeitige Regelung hinausgehen, deutete Anschober am Rand einer Pressekonferenz an.

Der Weiße Ring hatte am vergangenen Donnerstag für sämtliche Personen, die sich im Nahebereich des Terror-Anschlags befanden, vollen Zugang zu den Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz verlangt, was Kostenübernahme für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie Verdienst- und Unterhaltsentgang inkludieren würde.

Peschorn: "Entschädigungsanträge einbringen"

Seitens des Sozialministeriumservice (SMS), über das die Anträge abgewickelt werden, sollen dem Vernehmen nach bisher nur Angehörige der vom Attentäter Erschossenen sowie von diesem verletzte Personen als anspruchsberechtigt anerkannt worden sein. Das SMS wollte sich dazu auf APA-Anfrage nicht äußern und verwies auf die Pressestelle des Sozialministeriums.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfang Peschorn, forderte unterdessen im Ö1-"Morgenjournal" Betroffene dazu auf, Entschädigungsanträge nach dem Verbrechensopfergesetz einzubringen. Dieses biete eine rechtliche Grundlage, um rasch und umgehend Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Der Staat hat die Verantwortung, dieses Leid zu mindern", betonte Peschorn.

Aus Peschorns Sicht ist diese Schiene für Betroffene aussichtsreicher als eine Amtshaftungsklage. Bei dieser müsste im Zusammenhang mit dem Terror-Akt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Organträgern, die der Republik Österreich zuzurechnen sind, nachgewiesen werden.

"Opfer müssen jetzt ihre Ansprüche stellen" 

Eine Amtshaftungsklage hatte der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole angekündigt, der mehrere Hinterbliebene sowie Verletzte vertritt. Er begrüße Peschorns Wortmeldung und bekräftigte, er werde auch Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen: "Die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz wird aber erst dann nicht notwendig sein, wenn alle Opfer ausreichend entschädigt sind." Wichtig sei es, dass Opfer jetzt ihre Ansprüche stellen, "da Entschädigungen nicht automatisch erfolgen", wie Newole in einer Presseaussendung festhielt.

(Quelle: apa)

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