Die beiden Schweizer aus den Kanton Zürich im Alter von 18 und 24 Jahren waren nach dem Anschlag in Wien festgenommen worden. In Deutschland fanden nach dem Terroranschlag in Wien Hausdurchsuchungen bei fünf jungen Männern statt, zwei davon sind jene, die in Wien waren. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage der APA, dass die deutschen und schweizer Jihadisten gleichzeitig in Wien waren - und das unmittelbar vor der Fahrt in die Slowakei, die am 21. Juli stattfand. Die Zusammenkunft stand nach Hinweisen aus Deutschland unter Beobachtung des BVT. Laut Schweizer Medien waren die eidgenössischen Gefährder zwischen dem 16. und 20. Juli in Wien. Den Berichten zufolge könnte der 20-jährige Attentäter seinerseits auch in die Schweiz gereist sein.
Weitere Festnahmen nach Wien-Terror
Unterdessen hat das Landesgericht für Strafsachen am Sonntag über zwei weitere Männer die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christian Salzborn der APA mit. Es handelt sich um Verdächtige im Alter von 21 und 23 Jahren, die dem Umfeld des Attentäters angehört haben dürften. Damit befinden sich inzwischen zehn Männer im Alter von 16 bis 24 Jahren in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Verdächtigen allenfalls in Vorbereitungshandlungen des 20-jährigen Attentäters verwickelt bzw. eingeweiht waren. Sie dürften den Mann jedenfalls gekannt haben, zumindest einige von ihnen teilten die radikalislamistische Gesinnung des IS-Sympathisanten.
Unter den in U-Haft Genommenen befindet sich ein 22-Jähriger, der den Attentäter im Herbst 2018 auf einer Reise Richtung Syrien begleitet hatte, wo sich beide der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen wollten. Sie wurden in der Türkei aufgegriffen, inhaftiert, nach mehreren Monaten nach Österreich zurückgeschickt und im April 2019 in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt.
Ein weiterer U-Häftling - ein 18 Jahre alter Bursche - soll den Attentäter und dessen Reisebegleiter im Jahr 2018 bestärkt haben, sich dem IS anzuschließen. Der damals 16-jährige Jugendliche soll deren Reisepläne zumindest mit Worten unterstützt haben. Aufgrund dessen war nach Informationen der APA zum Zeitpunkt des Anschlags gegen den 18-Jährigen ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig.
(Quelle: apa)