"Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation", erläuterte Anschober. "Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung." Aschbacher ergänzte, dass die Freistellung für Arbeitnehmer mit einem Risikoattest wichtig sei, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen.
Risikogruppen: Verlängerung bis Jahresende gefordert
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl hatte zuletzt kritisiert, dass die monatliche Verlängerung bei den Betroffenen jedes Monat neu für Verunsicherung sorge. Sie fordert eine Verlängerung bis Jahresende, zumindest aber für die nächsten drei Monate. Das gäbe sowohl den Arbeitnehmern als auch den Betrieben mehr Planungssicherheit.
(Quelle: apa)