Weil er mehrere Bombendrohungen versendet hatte, als er im Gefängnis saß, ist ein 21-jähriger Kärntner am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde neben der Nötigung auch Betrug und Diebstahl vorgeworfen, wozu er sich umfassend geständig verantwortete. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
"Haben Sie Vorstrafen?", fragte Richterin Sabine Götz zu Beginn des Verfahrens. "Vier", gab der Angeklagte leise zurück. Ein "Nein" wäre auch eine dreiste Schwindelei gewesen - denn eine davon hatte den jungen Mann vergangenes Jahr sogar in die Justizanstalt Rottenstein gebracht. Und dort ereigneten sich mit einem geschmuggelten Handy einige der Taten, die Gegenstand der aktuellen Verhandlung waren.
Bombendrohungen per Mail an Polizei
Von August 2024 bis Jänner 2025 hatte die Polizei E-Mails mit Bombendrohungen erhalten. Drei Mal war die Justizanstalt-Außenstelle Rottenstein im Bezirk St. Veit an der Glan Ziel der Drohungen. Sprengstoffkundige Organe, Diensthundeführer mit Sprengstoffhunden und weitere Beamtinnen und Beamte suchten die gesamten Räumlichkeiten ab, fanden aber nichts.
Der 21-Jährige löste auch einen Einsatz wegen "Swatting" aus. Beim "Swatting" wird die Polizei unter Vortäuschung von meist schweren Straftaten zu einer Privatadresse geschickt. In diesem Fall behauptete der Mann, er würde "seinen Mitbewohner, seine Tiere und sich selbst" töten. Er habe außerdem eine Bombe in seiner Wohnung platziert. Es kam daraufhin zu einem spektakulären Polizeieinsatz: An der angegebenen Adresse wurde sogar die Tür aufgebrochen, bis feststand, dass es sich um eine Fake-Anzeige gehandelt hatte.
(Quelle: apa)