Schwere Vorwürfe

Bub in NÖ in Hundebox gesperrt: Ermittlungen gegen Polizist

Veröffentlicht: 25. Juni 2023 12:21 Uhr
Neue Erkenntnisse im Fall um einen Zwölfjährigen, der von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt und gequält wurde. Offenbar waren die Behörden bereits zuvor alarmiert worden. Auch ein Polizist soll von den Taten gewusst und diese sogar verschleiert haben.
SALZBURG24 (AG)

Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat am Montag zum Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt worden sein soll, auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen einen Polizisten ermittelt werde. Dies sei aber nicht im Zusammenhang mit dem Quälen des Kindes der Fall. Hingewiesen wurde auch darauf, dass der Beamte seinen Dienst nicht im Bundesland versehe.

40-Jährige fordert Mutter zum Quälen des Buben auf

Die "Kronen Zeitung" hatte am Sonntag berichtet, dass eine 40-Jährige der Kindesmutter Anweisungen gegeben haben soll, den Zwölfjährigen zu quälen, in einer Hundebox einzusperren und ihn hungern und frieren zu lassen. Die 32-Jährige soll ihr Fotos und Videos geschickt haben. Aufgrund einer Aufnahme, auf der sich der Bub in einem schlechten Zustand befand, soll die 40-Jährige im November 2022 eine Sozialarbeiterin verständigt haben, die daraufhin die Rettung rief. Der Zwölfjährige war im Koma, abgemagert und wies nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad auf.

Mutter soll Sohn in NÖ in Hundebox gesperrt und gequält haben

Schrecklich: Eine Mutter soll in Niederösterreich ihren Sohn in eine Hundebox gesperrt und gequält haben. Der Zwölfjährige fiel sogar in ein lebensbedrohliches Koma.

Laut "Krone" ist der Polizist der Ex-Partner der 40-Jährigen. Er soll die Frau bei der Verschleierung ihrer Taten unterstützt und ihr erklärt haben, wie Chats und Aufnahmen gelöscht werden können, berichtete die Tageszeitung. Ein Teil der Nachrichten, Fotos und Videos konnte demnach wiederhergestellt werden. Die 40-Jährige ist ebenso wie die Kindesmutter in U-Haft.

So geht die Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungsmeldung vor

Zuletzt hatten sich Medienberichte über frühzeitige Meldungen des Falles an Behörden gemehrt, eine Bestätigung von offizieller Seite gab es dafür aber nicht. Anna Schwitzer, Leiterin des Kinderschutzzentrums Wien, skizzierte im Ö1-"Mittagsjournal", dass in einem solchen Fall bei konkretem Verdacht eine Gefährdungsmeldung bei der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen müsse. Diese habe dann im Vier-Augen-Prinzip eine sogenannte Gefährdungsabklärung vorzunehmen. Sei Gefahr im Verzug, werde das Kind umgehend aus der Familie genommen und in ein Krisenzentrum oder eine entsprechende andere Einrichtung gebracht. Herangezogen werden müsse aber das "gelindeste Mittel", wurde betont.

Die grundsätzlichen "Rahmenbedingungen passen", sagte Schwitzer, ohne den Fall detailliert zu kennen. Generell gelte es auch für Privatpersonen, zu handeln und nicht wegzuschauen. Es sei für Kinder oft nicht leicht, gehört zu werden.

(Quelle: apa)

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