Vorwurf des Amtsmissbrauchs

Causa Ott: Ex-Generalsekretär Peterlik wegen Weitergabe vertraulicher Akten angeklagt

Der Ex-Generalsekretär des Außenministeriums, Johannes Peterlik, wurde wegen der Weitergabe vertraulicher Dokumente angeklagt. Im Bild: Das Außenministerium in Wien. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 16. Oktober 2025 11:09 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Wien erhebt Anklage gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzungen der Geheimhaltungspflicht. Peterlik soll als Generalsekretär des Außenministeriums vertrauliche Berichte zum Nervengift Nowitschok dem Geheimdienst-Mitarbeiter Egisto Ott weitergegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik Anklage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung eingebracht. Ihm wird zur Last gelegt, als Generalsekretär des Außenministeriums ohne Erfordernis einen als „geheim“ klassifizierten Bericht u.a. zum Nervengift Nowitschok angefordert zu haben und dem ehemaligen Polizeibeamten Egisto Ott interne Dokumente zugänglich gemacht zu haben.

Peterlik soll Nowitschok-Formel angefordert haben

Konkret soll Peterlik, der unter der freiheitlichen Außenministerin Karin Kreissl zum Generalsekretär aufgestiegen war, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag im Jahr 2018, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert haben. Dadurch hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seine Befugnis mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem Recht auf strengste Geheimhaltung zu schädigen, wissentlich missbraucht.

Weiters wird Peterlik zur Last gelegt, im Oktober 2018 Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren, gezeigt zu haben, wodurch das Interesse der Republik Österreich an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden gefährdet worden sei.

Ott wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

Gegen Ott wurde zuletzt Anklage vor allem wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauch erhoben. Er soll für den russischen Geheimdienst gearbeitet haben, was der frühere Staatsschützer freilich bestreitet.

Die Strafdrohung im Verfahren gegen Peterlik beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken