Weil sich durch die Zeitumstellung auch die Hauptverkehrszeit verschiebt, kommt es nach dem Umstellen der Uhren häufiger zu Unfällen mit Wild- und Haustieren, informiert die Pfotenhilfe Lochen heute in einer Aussendung. die Tierschützer:innen appellieren an die Menschen, die Geschwindigkeit im Dunkeln entsprechend anzupassen.
Erste Hilfe nach Crash mit Tier ist Pflicht
Die Organisation weist zudem einmal mehr auf die Gesetzeslage hin. Kommt es zu einem Unfall mit einem Tier, darf man nicht einfach weiterfahren. "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen", heißt es im Tierschutzgesetz. Wer sich also nicht zutraut, das Tier zu sichern und bei Expert:innen abzugeben, muss diese zumindest benachrichtigen und Hilfe organisieren.
Tötung nur in Ausnahmefällen erlaubt
Eine Tötung ist nur erlaubt "in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen". "Wenn es also eine Chance gibt, das Tier zu heilen, so ist eine Tötung gesetzlich verboten", betont Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler.
(Quelle: salzburg24)