Einige Änderungen kommen auf die österreichischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker zu. ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober und ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel geben einen Überblick.
Sprit wird ab Sommer teurer
Aufgrund der ökosozialen Steuerreform, steigen im Juli 2022 die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen, machen ARBÖ und ÖAMTC in ihren Aussendungen aufmerksam. Der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer.
Der ÖAMTC-Experte Grasslober erklärt den Hintergrund: "Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2."
Klimabonus bis zu 200 Euro
Die Mehrbelastung soll teilweise durch einen regionalen Klimabonus in Höhe von bis zu 200 Euro pro Jahr abgefedert werden. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt vom Hauptwohnsitz ab und beträgt zum Beispiel in Wien 100 Euro, in vielen Landgemeinden 200 Euro.
Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die Infrastruktur im Allgemeinen ist, z.B. Krankenhäuser, Schulen oder Behörden, erhalten Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Österreich entweder gar keinen Regionalausgleich oder 33, 66 oder 100 Euro pro Jahr zusätzlich. "Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, erhält gar keinen Regionalausgleich und damit nur den Sockelbetrag von 100 Euro. Wer hingegen z.B. in Mellau in Vorarlberg wohnt, bekommt den Sockelbetrag und zusätzlich den vollen Regionalausgleich in der Höhe von 100 Euro", rechnet Grasslober vor.
Tipp: In der unterhalb eingebetteten Grafik könnt ihr mit der Maus auf eure Gemeinde fahren und so euren Betrag lesen.
Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort insgesamt 200 Euro. Die Auszahlung des regionalen Klimabonus soll über das Klimaschutzministerium (BMK) erfolgen. Wie genau, muss erst im Detail festgelegt werden.
Verschärfungen bei NoVA und mVSt
Abgesehen von den Auswirkungen der ökosozialen Steuerreform kommt es im Bereich Verkehrswirtschaft zu Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die unter anderem einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist – wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021.
Deutlich höhere Steuer bei mehr PS
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).
Der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw wird außerdem mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin – also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner.
Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.
Übergangsregelungen
Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.
Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 Corona-bedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei Klein-Lkw bedeutet das z.B., dass keine NoVA gezahlt werden muss.
Offizieller NoVA-Rechner
Das Finanzministerium stellt erstmalig einen öffentlich zugänglichen Rechner zur Verfügung, mit dem man im kommenden Jahr selbst ausrechnen kann, wie hoch die NoVA wäre, wenn sie zum Beispiel ein Gebrauchtfahrzeug nach Österreich importieren.
Steuer steigt für Erstzulassungen
Die Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung.
Seit 29.11.2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.
Private Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel zwei Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 135 Gramm je Kilometer abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

Vignette 2022 in Marille oder digital
Die Erhöhung der Vignetten-Preise für das Jahr 2022 beläuft sich auf 1,5 Prozent zum Vorjahr. Somit kostet die Jahresvignette für Pkw beziehungsweise alle zweispurigen Kfz bis 3,5 Tonnen 93,80 Euro. Für Motorräder beziehungsweise einspurige Fahrzeuge belaufen sich die Jahreskosten auf 37,20 Euro.
Die Tarife im Überblick:
Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
- 10-Tages-Vignette: 9,60 Euro
- 2-Monats-Vignette: 28,20 Euro
- Jahresvignette: 93,80 Euro
Motorräder (einspurige Kfz):
- 10-Tages-Vignette: 5,60 Euro
- 2-Monats-Vignette: 14,10 Euro
- Jahresvignette: 37,20 Euro
Änderungen für E-Autos im Überblick
Ab 1. März 2022 dürfen Besitzer der Führerscheinklasse B Elektrofahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm statt 3.500 Kilogramm fahren. Allerdings darf das zusätzliche Gewicht ausschließlich auf das Antriebssystem, wie beispielsweise die Batterie, zurückzuführen sein und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für den Gütertransport verwendet werden. Die Ladekapazität darf nicht höher sein als bei einem Fahrzeug mit denselben Abmessungen ohne alternativen Antrieb.
Achtung: Diese Berechtigung gilt nur für den Verkehr in Österreich.
Erleichterung für E-Ladestationen
Bisher musste die gesamte Eigentümergemeinschaft der Errichtung einer E-Ladestation für Langsamladen (bis max. 3,7 kW) in Mehrparteienhäusern, die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen, zustimmen. Diese Hürde wurde nun erleichtert: Ab 1. Jänner 2022 müssen vorab keine Genehmigungen von allen Eigentümern eingeholt werden, sondern es reicht die schriftliche Ankündigung vor der Errichtung. Wer innerhalb einer zweimonatigen Frist keinen Einspruch erhebt, gibt demnach seine Zustimmung zur Errichtung der Ladestation. Die Zustimmung gilt zumindest für fünf Jahre, danach kann die Eigentümergemeinschaft die Unterlassung verlangen, wenn eine Gemeinschaftsanlage errichtet wird und die elektrische Versorgung der Liegenschaft durch eine Beteiligung an der gemeinsamen Anlage besser genützt werden kann als durch die weitere Nutzung der Einzelladestation.
Förderung von Elektroautos
Beim Kauf von E-Fahrzeugen werden Privatpersonen auch weiterhin mit Förderungen unterstützt. So erhält man bei Erwerb eines E-Autos 5.000 Euro, Anschaffungen von Plug-in-Hybriden (mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern) werden mit 2.500 Euro gefördert. Auch für private E-Ladeinfrastruktur gibt es Vergünstigungen: Pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel gibt es 600 Euro an Förderung. Weitere Informationen dazu, unter anderem auch zur Antragsstellung, findet man unter: www.umweltfoerderung.at.
(Quelle: salzburg24)