Das EuGH-Urteil vom Dienstag besagt, dass die österreichische Regelung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie widerspricht. Denn der Karfreitag ist nur für Angehörige der evangelischen, der altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag – und nur diese haben auch Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.
Von katholischer Seite gibt es eine Stellungnahme der Bischofskonferenz. In dieser spricht sich die Kirche für eine Beibehaltung des Karfreitags als kirchlichen Feiertages für Evangelische und Altkatholiken aus, die Feiertagszuschläge sollen gestrichen werden.
Karfreitag: Katholische Kirche unterstreicht Bedeutung
So habe der Karfreitag für evangelische Christen eine „zentrale religiöse Bedeutung“, weshalb die Feiertagsregelung „lediglich modifiziert“ werden solle. „Mit der Streichung der Zuschläge für jene, die trotzdem am Karfreitag arbeiten, wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen“, sagt der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka.
Diese Idee sei auch von evangelischer Seite „denkbar“, wie es in einer Aussendung heißt. Diese Regelung würde die hohe Bedeutung des Feiertages berücksichtigen.
Evangelische Kirche will keine Streichung
Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker habe das EuGH-Urteil zur Karfreitagsregelung „erleichtert“ zur Kenntnis genommen. „Das Urteil spielt den Ball zurück an den Gesetzgeber in Österreich“, sagt der Bischof. Eine Streichung des Feiertags sei „gar nicht in unserem Interesse, denn der Karfreitag hat die evangelischen Anhänger zentrale Bedeutung“, so Bünker.
Die EU habe mit ihrem Urteil damit nicht in das österreichische Religionsrecht eingegriffen, sondern überlasse das dem österreichischen Gesetzgeber. Ändere sich nichts, würde der Karfreitag zum Feiertag für alle werden.
Fällt der Pfingstmontag stattdessen?
Um die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen, könnte der Karfreitag „auch zum Beispiel gegen den Pfingstmontag getauscht werden“, heißt es von der evangelischen Kirche weiter. Damit würde dem Anliegen der Wirtschaftskammer entgegengekommen werden. So warnt Wirtschaftskammer-Experte Gerd Raspotnig im S24-Gespräch: „Mit 13 Feiertagen liegt Österreich schon jetzt im internationalen Spitzenfeld. Jeder weitere Feiertag verursacht den Betrieben Kosten von 600 Millionen Euro im Jahr.“
Altkatholiken vertrauen Bundesregierung
Vorsichtig optimistisch zeigt sich die Altkatholische Kirche nach dem EuGH-Urteil. Man sehe "der positiven Umsetzung des Erkenntnisses des Gerichts durch die österreichische Gesetzgebung im Sinne der Religionsausübung vertrauensvoll entgegen", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der ebenfalls betroffenen Religionsgemeinschaft.
"In einem pluralen, multikulturellen Österreich sollte jede staatlich anerkannte Kirche die Möglichkeit haben, einen gesetzlich verankerten Feiertag benennen zu können", hieß es zudem in der Stellungnahme zum Urteil. Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag dürfe nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden.
Die Karfreitagsregelung in Österreich
Der Karfreitag ist in Österreich seit den Fünfzigerjahren für Angehörige der evangelischen Kirchen und der altkatholische Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Angehörige dieser Kirchen hatten bisher Anspruch auf das Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Geklagt hatte ein konfessionsloser Österreicher. Er verlangt von seinem Arbeitgeber ein Feiertagsentgelt für den Karfreitag 2015, an dem er gearbeitet hatte.
(S24/APA)
(Quelle: salzburg24)