Demnach widerspricht die österreichische Regelung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, heißt es im Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Denn der Karfreitag ist nur für Angehörige der evangelischen, der altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag – und nur diese haben auch Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.
EuGH kippt Karfreitag-Regelung
Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren. Das gesamte Urteil könnt ihr HIER nachlesen.
So reagiert die Arbeiterkammer
"Nach der EuGH-Entscheidung ist es nun so, dass der einzelne Dienstnehmer seinen Anspruch beim Arbeitgeber geltend machen muss. Entweder ist der Karfreitag also freizugeben oder es gibt ein Feiertagsentgelt, wenn man zur Arbeit geht", meint Arbeitsrechts-Experte Heimo Typplt von der Arbeiterkammer Salzburg im S24-Gespräch. Wie das genau ablaufen soll, ist derzeit aber noch offen. Der Gesetzgeber muss nun über die weitere Vorgehensweise entscheiden."Der EuGH-Entscheid öffnet eine Tür zu mehr Gerechtigkeit, wenn dieser Tag in Zukunft für alle frei ist und keine anderen Feiertage gestrichen werden", sagt Salzburgs AK-Präsident Peter Eder.
Das sagt die Wirtschaftskammer
"Mit 13 Feiertagen liegt Österreich schon jetzt im internationalen Spitzenfeld. Jeder weitere Feiertag verursacht den Betrieben Kosten von 600 Millionen Euro im Jahr", erklärt Wirtschaftskammer-Experte Gerd Raspotnig gegenüber SALZBURG24. "Man muss sich jetzt das Urteil genau anschauen, klar ist aber, dass die Feiertagsregelungen in Österreich jetzt neu überdacht werden müssen. Mehrkosten sind ebenso wenig annehmbar wie weitere Feiertage."

Neuer Feiertag in Österreich?
Um die Klarstellung des EuGH hat der Oberste Gerichtshof ersucht. Anlass war die Klage eines Österreichers ohne Bekenntnis, weil er am Karfreitag im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss.
Die Bundesregierung will die EuGH-Entscheidung und die damit verbundenen Auswirkungen "genau prüfen", wie Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Dienstag mitteilte. "Nach dieser Prüfung wird die Bundesregierung zeitnah weitere Schritte bekannt geben." Dem Vernehmen nach könnte das Urteil auch Thema im Ministerrat am Mittwoch sein.
(S24/APA)
(Quelle: salzburg24)