Schredder-Affäre

Datenlöschung für Kanzleramt legitim

Veröffentlicht: 26. August 2019 15:55 Uhr
Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim.

Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein im Zuge der "Schredder-Affäre".

Festplatten in Druckern

Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern bzw. "Multifunktionsgeräten" eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten "geschreddert" worden.

Temporäre Daten auf internen Speichern

Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, heißt es in den jeweiligen Anfragebeantwortungen. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt hat. Die Beurteilung, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, falle nicht in den Vollziehungsbereich der Bundeskanzlerin, heißt es in den Anfragebeantwortungen.

(Quelle: apa)

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