Polizei warnt

Diese Streiche sind auch an Halloween ein No-Go

Auch am Gruseltag gibt es rechtliche Grenzen, warnt die Polizei im Vorfeld von Halloween. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 26. Oktober 2024 09:50 Uhr
Halloween steht wieder einmal vor der Tür. Neben „Süßes oder Saures“ kommt es aber auch immer wieder zu vermeintlich harmlosen Streichen. Die Polizei warnt, dass etwa das Werfen von Eiern oder das Beschmieren von Wänden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Polizei warnt im Vorfeld von Halloween am Donnerstag vor Streichen, die strafbar sind. Gleichzeitig ergeht ein Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Das Bewerfen von Fassaden oder Autos mit Eiern bzw. das Beschmieren von Hauswänden oder Fahrzeugen sind Straftaten.

Harmlos wirkende „Streiche“ oft gar nicht so harmlos

Damit es nicht „Saures“ gibt, mahnt die Landespolizeidirektion Niederösterreich zu Vorsicht. Nicht jeder für Kinder und Jugendliche „harmlos“ wirkende Streich befinde sich im Rahmen der Gesetze. Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Zerstörungen von Briefkästen oder Mülltonnen sowie Diebstähle oder gar das Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen, stellten Straftatbestände dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht würden. Die Polizei werde zu Halloween „verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten“.

Strafen auch für Kinder unter 14 Jahren möglich

Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, hätten Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie z. B. die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen, verwies die Polizei auf rechtliche Konsequenzen. Weiters werde die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, „die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen“. Ein Beispiel sei die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

Unter 16 ist es nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, zu kaufen oder zu besitzen, danach und bis 18 dürfen Getränke keinen gebrannten Alkohol enthalten. Auch wenn es eine Ausweispflicht für österreichische Staatsbürger nicht gibt, muss man als junger Mensch im Zweifelsfall das Alter nachweisen können, so die Polizei. Unter 18 ist auch das Rauchen, Besitzen und Konsumieren von Tabakwaren nicht erlaubt.

Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten.“ Die Landespolizeidirektion Niederösterreich verwies diesbezüglich auf „Traditionspflege bzw. Brauchtumsveranstaltung“.

Handelsverbandschef Rainer Will erwartet einen Anstieg der Ausgaben für Halloween von zuletzt 60 auf 75 Millionen Euro bundesweit. In Niederösterreich würden für Süßes, Deko und Kostüme etwa neun Millionen Euro aufgewendet, so Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer in St. Pölten.

(Quelle: apa)

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