Dies beginnt bereits mit der Wahl des Verkehrsmittels, die sich an den Bedürfnissen des Tieres orientieren sollte. "Das Auto ist die beste Methode, wenn man einen vierbeinigen Reisegefährten hat", rät die ÖAMTC-Expertin. "Wer selbst fährt, kann die notwendigen Pausen individuell einlegen."
Keinen Hund im Auto lassen
Was dabei keinesfalls vergessen werden darf: Die richtige Sicherung des Tieres. Hundereiseboxen haben sich in einem ÖAMTC-Crashtest als sicherste Variante für größere Hunde erwiesen. Eine weitere Möglichkeit sind spezielle Gurte, die am Brustgeschirr befestigt werden. "Unerlässlich ist auch ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Niemals, auch nicht für kurze Zeit, darf man Tiere im verschlossenen Auto zurücklassen", hält Renner fest. Ein ausreichender Wasservorrat ist ebenfalls Pflicht.
Im Zug oder in der Luft
Alternativ zum Auto ist auch die Mitnahme des Hundes im Zug oder Flugzeug möglich. Zugfahrten sollten allerdings nach Möglichkeit vorher "geübt" werden, damit sich das Tier daran gewöhnen kann. "Für Bahnreisen gibt es häufig eigene Transportvorschriften für Tiere, über die man sich vorab informieren sollte", so die ÖAMTC-Touristikerin. Den größten Stress für einen Hund bedeutet eine Flugreise. Bei kleineren Tieren ist zwar die Mitnahme in die Passagierkabine möglich, jedoch nur in einem verschlossenen Transportbehälter, dessen erlaubte Maße und Gewicht von der Airline festgelegt sind. Größere Tiere werden hingegen in einem Container im Frachtraum transportiert. "Egal, wie groß und schwer das Tier ist, es muss immer im Vorhinein bei der Fluglinie angemeldet werden", stellt Renner klar.
Ausgedehnte Spaziergänge im Urlaub
Ist man am Urlaubsort angekommen, empfehlen sich ausgedehnte Spaziergänge für eine möglichst langsame Gewöhnung des Tieres an die neue Umgebung. Keinesfalls sollte man den Hund zu Beginn allein lassen. "Hunde sind Gewohnheitstiere, daher dürfen der eigene Napf, das Körbchen und ein Vorrat des üblichen Futters nicht fehlen", erklärt die ÖAMTC-Expertin. Außerdem muss an die Reiseapotheke gedacht werden: Heilsalbe für rissige Pfoten, Zeckenzange und eventuell spezielle Beruhigungsmittel für anstrengende Reisen.
EU-Heimtierausweis nicht vergessen
Wer mit seinem vierbeinigen Freund in der EU unterwegs ist, muss prinzipiell den EU-Heimtierausweis mit sich führen, den man bei jedem Tierarzt erhält. "Darin ist u. a. vermerkt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet wurde", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. "Damit können entlaufene oder zurückgelassene Tiere leichter identifiziert werden." Auch für einige Nicht-EU-Länder wie Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, die Schweiz und den Vatikan gilt die Ausweispflicht per Heimtierausweis.
Unterschiedliche Einreisebestimmungen
Neue Bestimmungen für die Einreise mit Hund gelten seit 1. Mai 2013 in Norwegen: Der Hund muss 120 bis 24 Stunden vor Grenzübertritt gegen Bandwurmbefall behandelt werden. Auch andere Länder, wie beispielsweise Irland, Großbritannien, Finnland oder Malta haben zusätzliche Auflagen wie Bluttests, Zecken- oder Bandwurmbehandlungen.
Spezialfälle: Island und Serbien
Besonders, wer außerhalb der EU verreist, muss sich auf strenge Bestimmungen für die Einreise mit Haustier einstellen. So zum Beispiel in Island: "Haustiere dürfen dort nur mit Genehmigung des isländischen Veterinäramtes mitgebracht werden", erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Zusätzlich müssen alle Tiere nach Ankunft für mindestens vier Wochen in Quarantäne. Aus diesem Grund erhalten Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten wollen, keine Genehmigung für ihre Tiere. In Serbien müssen bei der Ein-, Aus- oder Durchreise alle Tiere einer kostenpflichtigen Veterinäruntersuchung beim Grenzübertritt unterzogen werden.
Noch mehr dazu
Details zu allen Einreisebestimmungen und Tipps für die Reise mit Tieren gibt es in der Länder-Info unter www.oeamtc@laenderinfo.at bzw. dem Reise-Infoservice unter www.oeamtc.at/reiseservice.
(Quelle: salzburg24)