Der sich seit Mitte 2022 ziehende Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette Spar mit Sitz in Salzburg und dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) ist am Handelsgericht Wien am Montag in eine nächste Runde gegangen. „Es geht im Wesentlichen um die Frage, inwiefern Spar für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich ist und was der multinationale Konzern unternimmt, um dieses Schweineleid zu verhindern“, hieß es vom VGT.
„Wir wollen keinesfalls die Arbeit von NGOs blockieren. Im Gegenteil. Wir finden NGOs wichtig“, sagte eine Spar-Sprecherin auf APA-Anfrage. „Aber wir sind der Meinung, sie dürfen keine Unwahrheiten über uns verbreiten.“
Spar erwirkt einstweilige Verfügung gegen VGT
Die Tierschützer haben Spar in Hinblick auf das Schweinefleisch-Angebot kritisiert, wobei der VGT das Logo der Supermarktkette – zum Teil abgeändert – verwendet hatte. Spar hatte in erster Instanz Mitte 2022 beim Handelsgericht Wien die einstweiligen Verfügungen durchgebracht. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte Anfang 2023 das Urteil in erster Instanz. Im Herbst 2023 hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil zum Teil auf.
Aktivist:innen des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) haben etwa im März dieses Jahres gemeinsam mit einem überdimensionalen Schwein vor der Spar-Zentrale im Salzburger Stadtteil Taxham demonstriert. Die Tierschützer:innen wollten damit auf das Leid von Schweinen durch die Haltung auf Vollspaltenböden aufmerksam machen. Auch dabei kam das strittige, abgeänderte Logo des Konzerns zum Einsatz.
(Quelle: apa)