OGH-Urteil

Jahrelanger Rechtsstreit um Ö-Ticket-Servicegebühren zu Ende

Veröffentlicht: 03. April 2025 16:40 Uhr
Im langjährigen Rechtsstreit um die Servicegebühr der Ticketplattform Ö-Ticket hat der Oberste Gerichtshof nun eine Entscheidung getroffen: Die Gebühr und ihre Nichtrückerstattung bei Absagen sind demnach zulässig.

Im jahrelangen Rechtsstreit um die von der Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Servicegebühr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein rechtskräftiges Urteil getroffen. So sei die Gebühr nicht gröblich benachteiligend und damit zulässig, teilte die CTS Eventim Austria GmbH, die Ö-Ticket betreibt, in einer Aussendung mit.

Auch Klauseln, die eine Nicht-Rückerstattung der Servicegebühr – etwa im Fall einer Veranstaltungsabsage – vorsehen, seien erlaubt.

VKI klagt Eventim wegen diverser Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2023 CTS Eventim Austria im Auftrag des Sozialministeriums aufgrund diverser Klauseln in den Vertragsbedingungen geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Regelungen zur Servicegebühr für unzulässig, auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah die Bestimmungen als intransparent und benachteiligend an. Der OGH entschied nun anders.

(Quelle: apa)

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