Die Bundesregierung fixiert im Ministerrat am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag des Innenministers, der eine Verordnung zum Wahltermin vorsieht. Festgelegt wird laut dem Ministerratsvortrag auch der sogenannte "Stichtag", der wie erwartet auf den 26. März fallen wird.
An diesem Termin orientieren sich diverse Fristen wie die Eintragung in die Wählerevidenz oder das Sammeln von Unterstützungserklärungen für Parteien, die antreten wollen, und nicht im EU-Parlament oder Nationalrat sitzen. Auch die Wahlkampfkostenbegrenzung gilt ab diesem Tag.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss die Verordnung noch im Hauptausschusses des Nationalrats beschlossen werden. Nach der folgenden Ausschreibung im Bundesgesetzblatt tritt die Verordnung dann in Kraft.
(Quelle: apa)