Nicht rechtskräftig

Ex-Rotkreuz-Funktionär in Kärnten wegen sexueller Belästigung zu Gelstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Funktionär des Roten Kreuzes ist am Montag in Kärnten wegen sexueller Belästigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 08. September 2025 14:44 Uhr
Wegen sexueller Belästigung ist ein ehemaliger Rotkreuz-Funktionär heute in Kärnten nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er muss 6.000 Euro Geldstrafe zahlen. Alle Anschuldigungen streitet er ab und ortet eine Intrige.

Ein ehemaliger Funktionär des Roten Kreuzes ist am Montag am Bezirksgericht Spittal an der Drau wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Bekanntheit erlangte der Fall heuer durch Medienberichte über viele angeblich verschickte "Dickpicks". Der Angeklagte bestritt alle Anschuldigungen und vermutete eine Intrige gegen sich. Der Richter ließ sich davon nicht überzeugen und verurteilte den Beschuldigten - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.

Ex-Rotkreuz-Funktionär soll Kollegen "unsittlich berührt" haben

Die am Montag von Richter Mario Zuzek verhandelten Vorwürfe gegen den 34-Jährigen betrafen unsittliche Berührungen von zwei jungen Kollegen. Das Versenden von Dickpics ist erst seit dem 1. September strafbar. Ein damals 18-Jähriger gab vor Gericht an, dass der Angeklagte ihm im August 2023 beim Sommerfest des Roten Kreuzes fest ans Gesäß gefasst habe. Der Angeklagte war dienstlich höher gestellt, daher habe er den Vorfall nicht angezeigt. "Ich wollte mich beruflich weiterentwickeln, deswegen wollte ich es nicht an die große Glocke hängen", gab der Mann an. Der personalverantwortliche Mitarbeiter sei ein sehr guter Freund des Angeklagten gewesen. Der heute 20-Jährige befindet sich wegen dieses Vorfalls in psychologischer Behandlung.

Ein damals 23-Jähriger sagte aus, der Angeklagte habe ihn im Juni 2024 nach der Veranstaltung zum Tag der offenen Tür in der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Spittal sexuell bedrängt und betatscht. Sein Vorgesetzter hätte ihm auch ein Penisfoto geschickt. "Ich habe ihm keine Signale gesendet", sagte der Mann, der sich ebenfalls in Therapie befindet. Er habe direkt danach mit zwei Kollegen privat darüber gesprochen, aber nicht dienstlich, weil auch er negative Konsequenzen für seine berufliche Zukunft befürchtete. Auch ein dritter Ex-Kollege berichtete von ähnlichen Vorfällen mit dem Angeklagten.

Angeklagter stritt Vorwürfe vor Gericht ab

"Damit kann ich nichts anfangen", stritt der Angeklagte alle Anschuldigungen ab. Er hätte keine Erinnerung an derartige Vorkommnisse. Vier andere Zeugen konnten die Aussagen der Geschädigten nicht bestätigen. Der Angeklagte sah in den Vorwürfen eine Intrige seines ehemaligen Stellvertreters, der auf seinen Job aus gewesen sei. Bei Annäherungsversuchen und in sexuell konnotierten Chats, die er mit anderen bekannt homosexuellen Männern in der Organisation unterhalten hatte, seien aus seiner Sicht nie Grenzen überschritten worden.

Richter Zuzek verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Den jungen Männern wurden 250 Euro bzw. 1.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. "Sie haben Penisbilder verschickt und gefordert. Sie wissen, dass Sie eine hohe Stellung hatten. Es war der Gesamtumstand dieser Konstellationen verwerflich", so der Richter. Der personalverantwortliche Funktionär soll damals in die Vorfälle involviert gewesen sein, wurde aber nicht angezeigt, da er nur davon gewusst haben soll, sich aber nicht aktiv beteiligt habe. Publik wurden die Vorfälle, nachdem Gerüchte kursierten und der Betriebsrat eingeschalten wurde. Nach einer Anzeige bei der Polizei und internen Gesprächen verließen die beiden Funktionäre das Rote Kreuz.

(Quelle: apa)

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