"Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen, so der Richter. Das Verfahren lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Wiener Straflandesgericht.
Grasser Steuerhinterziehung vorgeworfen
In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Grasser soll laut Anklage von einem Erlös von 4,38 Mio. Euro an Meinl-Provisionen 2,16 Mio. Euro an Abgaben hinterzogen haben. Grasser und sein Berater bestritten stets den Vorwurf. Noch offen ist das Berufungsverfahren im Buwog-Prozess, bei dem Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.
(Quelle: apa)