All-in-Verträge

GPA warnt vor Unterbezahlung

Veröffentlicht: 28. August 2019 14:01 Uhr
All-in-Verträge werden in der Arbeitswelt immer häufiger. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) warnt nun eindringlich, dass Betroffene unbedingt die Deckung der tatsächlich geleisteten Arbeit durch das All-in-Gehalt überprüfen sollten. Denn in vielen Fällen werde die Arbeitsleistung nicht korrekt bezahlt, so GPA-Chefin Barbara Teiber am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die Problematik durch All-in-Verträge habe sich durch das "Arbeitszeitverlängerungsgesetz", das seit 1. September 2018 neue Höchstgrenzen für die Arbeitszeit eingeführt hat, noch verschärft, schilderte Teiber. Die laut Gesetz vorgegebene Freiwilligkeit ab der 11. täglichen Arbeitsstunde sei nämlich im Arbeitsleben nicht vorhanden, da Arbeitnehmer fürchteten, ihren Job zu riskieren, wenn sie die Wünsche der Arbeitgeber nach Mehrarbeit ablehnen würden. Außerdem werde durch die neue Arbeitszeitregelung mehr Arbeit für dasselbe Entgelt notwendig, die Arbeit werde also schlechter bezahlt, erläuterte die Spitzengewerkschafterin.

44 Prozent unterbezahlt

Die GPA stützt sich bei ihrer Kritik auf die Auswertung ihres All-in-Rechners – wobei rund 78.000 Fälle analysiert wurden. Demnach wurde bei 44 Prozent eine Unterbezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden durch das All-in-Gehalt festgestellt. Der Rechner berücksichtige 18 verschiedene Kollektivverträge, auch Vordienstzeiten und Position im Unternehmen werden registriert. Jeder könne den Rechner nutzen, um einen Richtwert zu erhalten, ob sein All-in-Gehalt auch der tatsächlich geleisteten Arbeit entspreche, oder ob eine Unterbezahlung vorliege – auch Nichtgewerkschaftsmitglieder. Firmeninterne Regelungen werden nicht berücksichtigt, Gewerkschaftsmitglieder können sich direkt an die GPA zur Überprüfung wenden.

Frauen verdienen 14,5 Prozent weniger

Weitere Ergebnisse der Auswertung: Das Gehalt von Frauen mit All-in-Verträgen liegt um 14,5 Prozent unter jenem der Männer, obwohl ihre Arbeitszeit nur 0,5 Prozent geringer ist. Das durchschnittliche Monatsgehalt der Beschäftigten mit All-in-Verträgen liegt bei 3.964 Euro brutto, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 44,1 Stunden. Die meisten Beschäftigten, die den All-in-Rechner der Gewerkschaft nutzten, sind in den Branchen Metallindustrie, IT und Handel tätig.

540.000 All-in-Verträge

Genaue und aktuelle Zahlen über die All-in-Verträge gebe es nicht, aber laut einer Schätzung der Statistik Austria aus dem Jahr 2015 sind rund 540.000 Beschäftigte betroffen. Aus den Beratungen und von Betriebsräten wisse man, dass viele Unternehmen All-in-Verträge nicht mehr nur für Führungskräfte, sondern für die Mehrheit der Beschäftigten haben wollen, so die Leiterin der GPA-djp-Rechtsabteilung, Andrea Komar. Durch All-in-Verträge werden mit einem Pauschalgehalt konkrete Ansprüche, meist die geleisteten Mehr- und Überstunden, abgegolten. Der Arbeitgeber muss eine jährliche Deckungsprüfung machen, wurden mehr als die pauschal abgegoltenen Überstunden geleistet, ist die Differenz dem Arbeitnehmer nachzuzahlen.

Grundsätzlich lehne die Gewerkschaft All-in nicht ab, denn für einige Beschäftigte seien die Verträge durchaus lukrativ. Aber es dürfe nicht zum "Massenphänomen" werden, warnt Teiber. Ihre Forderungen: All-in-Verträge sollten nur noch für Führungskräfte ab 5.000 Euro Bruttogehalt zum Einsatz kommen. Der Arbeitgeber solle verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer jährlich eine Deckungsprüfung vorzulegen, damit eine allfällige Unterbezahlung ausgeglichen werden könne. Jeder Arbeitnehmer mit All-in solle auf eigenen Wunsch in einen Vertrag mit Einzelberechnung umsteigen können. Insgesamt brauche es eine bessere Datenerfassung für All-in-Verträge.

(Quelle: apa)

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