Bei Hausdurchsuchungen an fünf verschiedenen Adressen in vier Bundesländern - Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark - wurde umgangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Computer, Laptops, externen Festplatten und Datenträger müssen jetzt von der Justiz ausgewertet werden. Aufgrund der großen Datenmenge sei davon auszugehen, dass sowohl die Zahl der Delikte als auch jene der Anzeigen noch weiter steigen wird, hieß es seitens des Innenministeriums.
Staatsverweigerer zählen zu "Global Common Law Court"
Die Festgenommenen sollen dem "Global Common Law Court" angehören, einem Pseudo-Gerichtshof, der sich auf biblische Grundsätze und das Naturrecht beruft. Ihre Mitglieder - 162 konnten von der heimischen Justiz bisher ausgeforscht werden - lehnen das demokratische System und den Rechtsstaat ab und sehen sich legitimiert, diesen und dessen Repräsentanten zu bekämpfen. Mithilfe selbst ernannter Richter oder sogenannter Sheriffs drohen sie Behördenvertretern und Gerichten mit Zwangsmitteln wie Geldstrafen, Festnahme oder Haft.
Enge Zusammenarbeit mit BVT
"Neben dem Geltungsdrang der Führungspersonen kommt bei den meisten Verbindungen eine finanzielle Bereicherungsabsicht hinzu, indem sie für die Ausstellung fadenscheiniger Schulungsteilnahmen und -unterlagen sowie der Ausstellung wertloser Pseudo-Dokumente von den Anhängern Gebühren einheben", teilte das Innenministerium mit. Der nunmehrige Schlag gegen die Gruppierung sei dank enger Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), mehrerer Landespolizeidirektionen und dem Einsatzkommando Cobra gelungen. Er sei dankbar, dass Polizisten und Mitarbeiter in der Sicherheitsverwaltung "auch in dieser schwierigen Corona-Situation so verantwortungsvoll handeln", hielt Innenminister Nehammer fest.
Verdächtiger sorgte bereits vor Festnahme für Polizeieinsatz
Die Zugriffe waren zeitgleich, plangemäß und weitgehend reibungslos erfolgt. Ein Verdächtiger, der zuvor schon als Coronavirus-Verschwörungstheoretiker aufgefallen war, soll sich aber kurzfristig renitent verhalten haben. Der Mann hatte schon in der Vorwoche für einen Polizeieinsatz gesorgt, indem er sich vehement weigerte, die Mundschutzregeln in öffentlichen Verkehrsmitteln einzuhalten. Eine Wohnung musste gewaltsam geöffnet werden, weil den Einsatzkräften der Zutritt nicht freiwillig gewährt worden war.
(Quelle: apa)