Entscheidung

Inzestfall Amstetten: Kommt Josef F. aus dem Maßnahmenvollzug?

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F.
Veröffentlicht: 26. April 2024 11:28 Uhr
Eine erneute Anhörung zum Inzestfall Amstetten findet am kommenden Dienstag in der Justizanstalt Stein statt. Entschieden wird, ob der 89-jährige Josef F. bedingt vom Maßnahmen- in den Normalvollzug kommt.

In Krems wird am kommenden Dienstag eine erneute Anhörung des nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesenen Josef F. in Szene gehen. Stattfinden wird der nicht-öffentliche Termin diesmal in der Justizanstalt Stein. Entschieden wird, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Der erwartete Beschluss nach der Anhörung am kommenden Dienstag wird von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Geladen sind laut Ferdinand Schuster, dem Sprecher des Landesgerichts Krems, die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige samt seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Hinzu kommen laut Schuster "informierte Personen" aus der Justizanstalt, um im Fall der Fälle über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Anhörung für eine Stunde angesetzt

Beginnen wird die Anhörung um 13.00 Uhr, angesetzt ist sie bis 14.00 Uhr. Verteidigerin Wagner stellte für die Zeit vor und nach dem Termin Medienstatements vor der Justizanstalt Stein in Aussicht. Sie wolle Josef F. "am Dienstagvormittag besuchen, dann lasse ich es auf mich zukommen", blickte die Juristin am Freitag im APA-Gespräch voraus. Wagner rechnet mit einer bedingten Verlegung ihres betagten Mandanten aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug.

Für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der Entscheidung des Dreiersenats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Verlegung von Maßnahme- auf Normalvollzug

Krems war zuletzt am 25. Jänner Schauplatz einer Anhörung von Josef F. gewesen. Der nicht-öffentliche Termin am Landesgericht Krems wurde damals von großem medialem Interesse begleitet. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen-in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht (OLG) Wien wieder aufgehoben wurde. "Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind", hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 89-Jährigen.

Die am 25. Jänner ausgesprochene Verlegung in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Gutachten von Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund der angesprochenen Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Wagner weiterhin anstrebt, wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt.

Inzestfall Amstetten: Josef F. zeugte sieben Kinder mit Tochter

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

(Quelle: apa)

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