Inzestfall Amstetten

Josef F. "nicht mehr gefährlich": Verlegung in Normalvollzug

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F.
Veröffentlicht: 14. Mai 2024 09:34 Uhr
Aus dem Maßnahmenvollzug entlassen soll der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F., heißt es am Dienstag. Diskutiert wurde auch die bedingte Entlassung vom Normalvollzug in Freiheit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F. soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Die schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber noch nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein bleibt. F. war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesen worden.

Der am Dienstag kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats beinhaltet eine Probezeit von zehn Jahren. Er fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. vom 30. April, bei der auch das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner Thema war. Laut einer Aussendung des Landesgerichts Krems hielt der Drei-Richterinnen-Senat in der schriftlichen Entscheidung fest, dass von Josef F. "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht".

"Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart 'begraben', sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist", wurde weiters festgehalten. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung sei auszugehen. Gestützt hat sich der Drei-Richterinnen-Senat bei der Entscheidung neben dem psychiatrischen Gutachten von Kastner auch auf eine gerichtsmedizinische Expertise und aktuelle Befunde.

Entscheidung über Entlassung in Freiheit

Entschieden wurde zudem über eine generelle bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug in die Freiheit. Diese sei "aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich". Angesichts der "beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten" könne "von einer zukünftigen Deliktsfreiheit" nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.

Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Wird Rechtsmittel erhoben, müsste das OLG erneut – wie zuletzt im März – über Aufhebung, Bestätigung oder Abänderung des Beschlusses entscheiden. Bis zur Rechtskraft muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Eindeutiges Gutachten für Josef F.

Verteidigerin Astrid Wagner bezeichnete die Entscheidung des Dreiersenats im Gespräch mit der APA als folgerichtig. Es gebe "ein eindeutiges Gutachten", Josef F. sei nicht mehr gefährlich. Es sei "ein erster Schritt", der 89-Jährige werde "sich sicher sehr freuen". Nächstes Ziel sei die generelle Entlassung ihres Mandanten in die Freiheit. Dass diese vom Dreiersenat abgelehnt wurde, sei "kein Wermutstropfen". Zum aktuellen Zeitpunkt sei sie nicht von einer anderen Entscheidung ausgegangen, sagte Wagner.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

(Quelle: apa)

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27.05.2024
Entscheidung rechtskräftig

Josef F. wird in Normalvollzug verlegt

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