"Aus meiner Sicht sind Fehler passiert. Aus heutiger Sicht hätte man das Opfer nicht in diese Zelle sperren dürfen", stellte Karl am Freitagnachmittag auf einer Pressekonferenz in Wien fest. Es stelle sich "die berechtigte Frage ans Gericht, ob die lange U-Haft verhängt hätte werden müssen", sagte Karl, die sich auch persönlich betroffen über den Fall des Jugendlichen zeigte.
Noch deutlicher wurde Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechts-Sektion im Justizressort: Die Behörden hätten einem Bericht der Jugendgerichtshilfe "ein höheres Augenmerk" schenken müssen, der dem inhaftierten 14-Jährigen verminderte geistige Reife bescheinigte. Statt den Burschen gleich freizulassen, hatte die zuständige Richterin ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der 14-Jährige blieb in Folge dessen mehr als drei Wochen weiter in Haft, ehe die Sachverständige am 10. Juni den Befund der Jugendgerichtshilfe bestätigte und der Bursch auf freien Fuß gesetzt wurde.
Informationen über die Entwicklungsstufe und Entwicklungsreife von jugendlichen U-Häftlingen müssten zukünftig schneller bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten ankommen, "um Haft zu verkürzen oder gar nicht entstehen zu lassen", deponierte Pilnacek. Die Justizministerin kündigte in diesem Zusammenhang die Bildung einer "Taskforce Jugend U-Haft" an.
Heftige Kritik an der Ministerin kam von den Grünen, die Karl vorwarfen, der "unabhängigen Gerichtsbarkeit die Verantwortung umzuhängen" zu versuchen, aber auch vom Koalitionspartner SPÖ. Diese forderte die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs. Das Strafverfahren gegen den 14-Jährigen, der wegen Raubes angeklagt ist, läuft unterdessen entgegen anderslautender Medienberichte weiter.
(Quelle: salzburg24)